Land muss in Bund-Länder-Runde auf Korrektur dringen:Krankschreibungen müssen für gefährdete Personen weiterhin per Telefon möglich sein

Seit Montag (20. April) ist es trotz anhaltender Corona-Pandemie nach dem gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Dadurch kann der Corona-Virus wieder leichter in Arztpraxen übertragen werden.

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Seit Montag (20. April) ist es trotz anhaltender Corona-Pandemie nach dem gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Dadurch kann der Corona-Virus wieder leichter in Arztpraxen übertragen werden, was vor allem für Menschen mit Atemwegsbeschwerden gefährlich ist.  

Dazu erklärt Meta Janssen-Kucz, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag: Diese fatale Entscheidung, die alle Maßnahmen von Bund und Ländern zur Reduzierung der Infektionsausbreitung, vor allem bei möglichen Covid-19 Fällen, konterkariert muss sofort aufgehoben werden. Der bisherige Beschluss, dass eine Krankscheibung ohne Arztbesuch zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen auch telefonisch erfolgen kann, muss unbedingt vorerst beibehalten werden.  

Niedersachsens Gesundheitsministerin Reimann ist ebenso wie der Ministerpräsident gefordert, über die Bund-Länder-Runden unmittelbar aktiv zu werden, damit dieser unsinnige und gefährliche Beschluss wieder aufgehoben wird, so dass problematische Kontakte vor allem in Arztpraxen weiterhin vermieden werden. Anderenfalls ist zu befürchten, dass auch Menschen mit Corona-Infektionen wieder in Arztpraxen erscheinen und dadurch andere Menschen anstecken. Zum jetzigen Zeitpunkt aber ist unvermindert wichtig, Infektionsquellen konsequent zu meiden und zu verringern.

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