Höhere Wahlbeteiligung zu erwarten – Rot-Grün synchronisiert kommunale Wahltermin:Rot-Grün stärkt die ehrenamtliche Kommunalpolitik

In der aktuellen Sitzung des niedersächsischen Landtags hat die rot-grüne Koalition den Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten mit der Wahlperiode der Mitglieder der kommunalen Vertretungen - also der Räte und Kreistage - beschlossen.

Darum geht‘s:

In der aktuellen Sitzung des niedersächsischen Landtags hat die rot-grüne Koalition den Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten mit der Wahlperiode der Mitglieder der kommunalen Vertretungen - also der Räte und Kreistage - beschlossen. Die Synchronisierung war von Rot-Grün bereits vor den Landtagswahlen 2013 angekündigt worden.

 

Dazu die innenpolitische Sprecherin Meta Janssen-Kucz, aus Leer:

„Mit der Verkürzung der langen Amtszeiten stärken wir die demokratische Kontrolle durch die Wählerinnen und Wähler."

„Mit dem zukünftigen einheitlichen Wahltermin erfahren die Kommunalwahlen in Niedersachsen eine Aufwertung. Das erhöht die Wahlbeteiligung und senkt voraussichtlich die Kosten, da künftig verschiedene Wahlen gleichzeitig stattfinden."

Deutlich wird dies schon bei der Europawahl am 22.05.2014, wo in unserer Region bereits viele Wahlen von Hauptverwaltungsbeamte stattfinden."

 

Hintergrund:

Das verabschiedete Gesetz beinhaltet die Reduzierung der bislang vergleichsweise langen Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten von acht auf zukünftig fünf Jahre. Die Wahlperiode der Vertretungen (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte) bleibt unverändert und beträgt fünf Jahre. Die ersten Wahlen, die von der Neuregelung erfasst werden, sind die Wahlen für einen Amtszeitbeginn am 1. November 2014. Zu diesem Termin sind etwa 270 der insgesamt 450 Hauptverwaltungsbeamten in Niedersachsen zu wählen. Diese werden für sieben Jahre gewählt, um eine synchrone Kommunalwahl im Jahr 2021 zu ermöglichen.

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