Landtag beschließt Antrag von Rot-Grün: Diskussionsveranstaltungen in Schulen in der heißen Wahlkampfphase gehören in die Eigenverantwortung der Schulen:Politiker müssen nicht länger „draußen bleiben“

„Gewählte Abgeordnete, Kandidatinnen und Kandidaten sollen sich künftig auch in der heißen Phase eines Wahlkampfes den Fragen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht stellen können. Gerade zu dieser Zeit ist das Interesse bei den Jugendlichen doch besonders hoch"

Landtag beschließt Antrag von Rot-Grün: Diskussionsveranstaltungen in Schulen in der heißen Wahlkampfphase gehören in die Eigenverantwortung der Schulen.

Der niedersächsische Landtag hat in der aktuellen Sitzung einen Beschluss über Diskussionsveranstaltungen mit Politikerinnen und Politikern und deren Besuche in Schulen gefasst.  Nach dem bisher geltenden Erlass war es gewählten Abgeordneten sowie Kandidatinnen und Kandidaten bislang untersagt, vier Wochen vor einer Wahl in die Schulen zu gehen und sich dort während der Unterrichtszeit an Podiumsdiskussionen zu beteiligen. Das soll sich jetzt ändern. Der Landtag beschloss einen Antrag von SPD und Grünen, nach dem diese Entscheidung künftig in die Eigenverantwortung der Schulen gestellt wird. Für die politische Ausgewogenheit haben die Schulen zu sorgen.

„Gewählte Abgeordnete, Kandidatinnen und Kandidaten sollen sich künftig auch in der heißen Phase eines Wahlkampfes den Fragen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht stellen können. Gerade zu dieser Zeit ist das Interesse bei den Jugendlichen doch besonders hoch", so Meta Janssen-Kucz.

„Hautnah eine Debatte zwischen Politikerinnen und Politikern erleben - besonders in strittigen Diskussionen-, das verdeutlicht nicht nur die Unterschiede zwischen den Parteien, sondern macht auch spannenden Politikunterricht aus und wirkt der Politikverdrossenheit entgegen."

Mit diesem Landtagsbeschluss setzen SPD und Grüne gemeinsam eine Forderung der Grünen in der Opposition von 2009 im Landtag um.

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