Erfolg für grünen Umweltminister Meyer:Meta Janssen-Kucz zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs

Die rot-grüne Landesregierung entschließt sich, die regionalen Versorgungszentren zu stärken, um die Versorgungslage im Flächenland Niedersachsen langfristig zu gewährleisten. Damit geht Rot-Grün den nächsten Schritt, um bereits bestehende Kapazitäten zusammen zu nutzen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Im Rahmen der sogenannten Berner Konvention wird es im Dezember zu einer Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs kommen. Die grüne Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz (Leer/Borkum) sagt dazu:

„Wir haben einen guten Erhaltungszustand des Wolfes in Niedersachsen, deshalb ist es gut, dass es endlich gelungen ist, dass der EU- Schutzstatuts des Wolfes abgesenkt werden soll. Diese Entscheidung ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes, aber auch für die Weidetierhalter notwendig.

Die Weidetierhaltung, die Deichschäferei ist für den Erhalt der Artenvielfalt notwendig, deshalb ist es gut, dass jetzt endlich die Tür für pragmatische Lösungen in Niedersachsen offen steht. Eine Reduzierung des Schutzstatus gibt dem Gesetzgeber mehr Spielraum und Flexibilität im Umgang mit problematischen Wölfen, ist aber auch zukünftig kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse, denn der Wolf ist und bleibt eine geschützte Art.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer ist mit dem regional differenzierten Wolfsmanagement bundesweit voraus gegangen. Gerichtsentscheidungen haben immer wieder den engen Rahmen in Sachen Natur- und Artenschutz aufgezeigt.“

Hintergrund:
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) in der EU hat sich heute mehrheitlich dafür entschieden, einen Antrag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in die nächste Sitzung der Berner Konvention (BK) einzubringen. Auch Deutschland hat zugestimmt. Ziel des Antrags der Kommission ist eine Umlistung des Wolfs von Anhang 2 (streng geschützt) in Anhang 3 (geschützt) der Berner Konvention. Der Antrag zur Änderung des Schutzstatus kann – nach Zustimmung des Rates – nun dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt und bei der nächsten Sitzung am 2. Dezember 2024 behandelt werden. Die Berner Konvention ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen.

Auch Tierarten im Anhang 3 bleiben grundsätzlich schutzbedürftig und dürfen nur regional eingeschränkt reguliert werden, ohne den günstigen Erhaltungszustand in den jeweiligen biogeographischen Regionen zu gefährden.

Möglich machte die Entscheidung eine Erklärung der EU-Kommission, dass bei einer späteren Änderung der FFH-Richtlinie nur eine Änderung beim Wolf erfolgt und ansonsten das strenge Naturschutzrecht unangetastet bleibt.

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