Krankenhausgesetz: "Richtungsweisende Reform, aber weiterhin Handlungsbedarf"

«Es muss selbstverständlich sein, dass sich Menschen in unseren Krankenhäusern sicher und geschützt fühlen und immer bestmöglich medizinisch behandelt und gepflegt werden», betonte die grüne Abgeordnete Meta Janssen-Kucz (Leer/Borkum) im Landtag: Das Parlament hat in seiner heutigen Sitzung (24. Oktober 2018) eine Reform des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Der Reform vorausgegangen war ein Sonderausschuss, der die Mordserie des Krankenpflegers Niels H. aufgearbeitet hat.

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 «Es muss selbstverständlich sein, dass sich Menschen in unseren Krankenhäusern sicher und geschützt fühlen und immer bestmöglich medizinisch behandelt und gepflegt werden», betonte die grüne Abgeordnete Meta Janssen-Kucz (Leer/Borkum) im Landtag: Das Parlament hat in seiner heutigen Sitzung (24. Oktober 2018) eine Reform des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Der Reform vorausgegangen war ein Sonderausschuss, der die Mordserie des Krankenpflegers Niels H. aufgearbeitet hat. Die Grünen-Politikerin hält die Reform für richtungsweisend: „Mit der Reform des Krankenhausgesetzes betreten wir hier in Niedersachsen Neuland. Kein anderes Bundesland hat derart hohe Standards in Sachen Patientensicherheit. Wir beugen damit nicht nur individuellem Fehlverhalten vor, sondern stärken die Sicherheit von Patienten auch strukturell.“

Die Reform sieht dafür verschiedene Maßnahmen vor. So soll es in den Krankenhäusern etwa anonyme Fehlermeldesysteme geben. Außerdem sollen Arzneimittelkonferenzen eingerichtet werden, die den Einsatz und Verbrauch von Medikamenten überwachen. Auf den Stationen sollen künftig Stationsapothekerinnen und -apotheker eingesetzt werden, die dem ärztlichen und pflegerischen Personal beratend zur Seite stehen.

Bei aller Zustimmung zu der Reform weist Meta Janssen-Kucz jedoch auch auf weiteren Handlungsbedarf hin: „Die Personalausstattung ist ein beschränkender Faktor für die Patientensicherheit – gerade in der Pflege. Alle Maßnahmen werden nur begrenzt Wirkung entfalten, solange wir nicht ausreichend Personal auf den Stationen haben. Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministers sind nicht ausreichend, hier müssen wir in Niedersachsen dringend nachbessern.“

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