Janssen-Kucz: "Stichwahl bei Direktwahlen kommt wieder!"

„Durch die Wiedereinführung der Stichwahl gilt wieder das Prinzip, wonach eine gewählte Person die absolute Mehrheit der Wählerinnen und Wähler auf sich vereinigen muss. Wir stärken mit diesem Schritt die Demokratie in Niedersachsen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen.

Bei den Direktwahlen von Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern wird es zukünftig wieder die Möglichkeit der Stichwahl geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für das anstehende März-Plenum des Landtages eingebracht.

„Durch die Wiedereinführung der Stichwahl gilt wieder das Prinzip, wonach eine gewählte Person die absolute Mehrheit der Wählerinnen und Wähler auf sich vereinigen muss. Wir stärken mit diesem Schritt die Demokratie in Niedersachsen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen Meta Janssen-Kucz.

Mit diesem Schritt setzen SPD und Grüne knapp vier Wochen nach Regierungsübernahme einen wichtigen Baustein des Koalitionsvertrages in die Tat um.

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