Janssen-Kucz kritisiert rechtswidriges Filmen von Versammlungen
Nach dem niedersächsischen Versammlungsgesetz dürfen Demonstrationen von der Polizei nur gefilmt werden, wenn dies notwendig ist, um erhebliche Gefahren abzuwehren. Die Praxis der letzten Jahre sieht anders aus.

Darum geht’s
Nach dem niedersächsischen Versammlungsgesetz dürfen Demonstrationen von der Polizei nur gefilmt werden, wenn dies notwendig ist, um erhebliche Gefahren abzuwehren. Die Praxis der letzten Jahren sieht anders aus.
Das Verwaltungsgericht in Göttingen hat das Filmen einer Versammlung am 13. Juli 2012 vor dem Göttinger Rathaus für rechtswidrig erklärt. Die Filmaufnahmen wurden von der Polizei angefertigt, da die Versammlung nach Auffassung der Polizei „unübersichtlich“ gewesen sei.“ Das Filmen von Versammlungen wirkt einschüchternd und ist häufig ein Streitpunkt.
Das sagen die Grünen
Meta Janssen-Kucz, Innenpolitische Sprecherin:
„Friedliche Versammlungen dürfen nicht gefilmt werden, die Regelung im Gesetz muss noch deutlicher formuliert werden. Mit der geplanten Überarbeitung des Versammlungsgesetzes wird Rot-grün die Bürgerinnenrechte weiter stärken."
Zum Hintergrund
Die Rot-grüne Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Versammlungsgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Voraussichtlich 2014 wird ein neues Versammlungsgesetz für Niedersachsen beschlossen. Unser Ziel ist ein Versammlungsgesetz, dass das Demonstrationsrecht stärkt und damit wieder mehr Bürgerfreundlichkeit herstellt. Eingeschränkt werden sollen Datenabfragen bei Anmeldungen und Polizeiaufnahmen in geschlossenen Räumen. Das Vermummungsverbot soll schärfer eingegrenzt und der Datenschutz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Ordnungskräfte verbessert werden.