Der Diskriminierung an Diskotüren einen Riegel vorschieben:Janssen-Kucz: Handlungsmöglichkeit gegen Alltagsrassismus schaffen – keine Diskriminierung an der Diskotür
Der Landtag hat gestern mit rot-grüner Mehrheit der Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) zugestimmt. Demnach können Diskriminierungen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Der Landtag hat gestern mit rot-grüner Mehrheit der Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) zugestimmt. Demnach können Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit im Rahmen von Einlasskontrollen von Diskotheken als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
„Mit der Erweiterung des Gaststättengesetzes haben wir die Notbremse gezogen, nachdem die vielen freiwilligen Abmachungen der vergangenen Jahre keinen spürbaren Effekt hatten“, kommentiert die grüne Landtagsabgeordnete Janssen-Kucz.
„Damit haben wir eine handfeste Handlungsmöglichkeit gegen Alltagsrassismus geschaffen, die Betroffene an Diskotüren im ganzen Land unterstützen wird“, so Janssen-Kucz weiter.
Hintergrund:
Auch mehr als acht Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird meist jüngeren Menschen wegen ihrer vermeintlichen ethnischen Zugehörigkeit der Einlass in Diskotheken verwehrt. Das nun geänderte Niedersächsische Gaststättengesetz wurde um eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenregelung ergänzt. Zeigen sich Diskothekenbetreiber beharrlich unbelehrbar, kann die wiederholte Festsetzung von Bußgeldern in letzter Konsequenz sogar zu einer Gewerbeuntersagung führen.