Janssen-Kucz: Grünes Ziel ist das Gelingen der Inklusion in unseren Schulen – Bestandschutz für Sprachheilklassen im Landkreis Leer

Die Förderschulen für den Bereich Sprache sollen im Schulgesetz einen Bestandsschutz erhalten. Das bedeutet das die Sprachheilklassen an der Hohe-Ellern-Schule in Leer und Langholt in der Gemeinde Rhauderfehn erhalten bleiben können.

Die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz (Grüne) aus Leer begrüßt, dass die rot-grüne Landesregierung ihr Konzept zur Inklusion in der Schule weiterentwickelt hat. „Die Inklusion in der Schule ist und bleibt ein zentrales bildungspolitisches Anliegen der Grünen. Wir wollen, dass Inklusion gelingt!“

Die Förderschulen für den Bereich Sprache sollen im Schulgesetz einen Bestandsschutz erhalten. Das bedeutet das die Sprachheilklassen an der Hohe-Ellern-Schule in Leer und Langholt in der Gemeinde Rhauderfehn erhalten bleiben können. Sie können auch weiterhin Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Zugleich behalten die Eltern das Wahlrecht, ihr Kind mit einem Förderbedarf im Bereich Sprache auch an einer inklusiven Grundschule anzumelden. „Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass wir nicht alle Eltern davon überzeugen konnten, dass ihre Kinder  – insbesondere im Bereich Sprache – an einer inklusiven Schule mindestens genauso gut gefördert werden wie an einer Förderschule“, sagte Janssen-Kucz.

Die Grünen Abgeordnete begrüßte, dass die rot-grüne Koalition mit einem Aktionsprogramm für gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die Arbeit der inklusiven Schulen sorgen will. Janssen-Kucz: „Gute und verlässliche Rahmenbedingungen sind unerlässlich und müssen über einen längeren Zeitraum geschaffen werden, dazu gehören auch die zur Zeit noch fehlenden Lehrkräfte sowie die räumlichen Voraussetzungen vor Ort.

„Wir Grünen werden uns dafür einsetzen, dass der Landkreis Leer im Dialog mit allen Beteiligten sein regionales Inklusionskonzept weiterentwickelt“, so Meta Janssen-Kucz. Die Abgeordnete des Landtages und des Kreistages in Leer sichert zu, sich dafür einzusetzen, dass  die Sprachheilklassen  zu sogenannten Kombiklassen weiter entwickelt werden,  in denen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden. „Wir sollten von den Erfahrungen in Schleswig-Holstein lernen. Dort können Kombiklassen bereits seit Jahren große Erfolge bei der Förderung von Kindern vorweisen, die Probleme in der Sprachentwicklung haben“, so Janssen-Kucz.

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