Landtag stärkt Demokratie vor Ort :Janssen-Kucz: Grüne Ideen für Bürgerbeteiligung und Gleichstellung
Wir wollen unter anderem das Zustimmungsquorum (von 25% auf 20%) und die Unterschriftenhürde (von 10% auf 5% der Wahlberechtigten) senken und den bisher notwendigen Kostendeckungsvorschlag streichen, damit auch in Nds. Bürgerbegehren nicht mehr an hohen Hürden scheitern.
Die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz (Grüne) teilte mit, dass die Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Niedersächsischen Landtag eingebracht wurde. Ziel der gesetzlichen Änderungen der rot-grünen Landesregierung ist die Stärkung der Bürgerbeteiligung und der Gleichstellung in den niedersächsischen Kommunen.
Janssen-Kucz „Die Reform des NKomVG ist ein notwendiger und wichtiger Schritt. Mit dem Gesetz ermöglichen wir vor Ort mehr direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen unter anderem das Zustimmungsquorum (von 25% auf 20%) und die Unterschriftenhürde (von 10% auf 5% der Wahlberechtigten) senken und den bisher notwendigen Kostendeckungsvorschlag streichen, damit auch in Nds. Bürgerbegehren nicht mehr an hohen Hürden scheitern. Das zweimalige Scheitern des Bürgerbegehrens gegen das Großklinikum Aurich ist ein Beispiel dafür, wie Bürgerbeteiligung mit formalen Hürden bisher erschwert und unmöglich gemacht wurde.
Wichtig ist der Abgeordneten Janssen-Kucz auch die überfällige Stärkung hauptamtlichen Gleichstellungbeauftragten in den Kommunen. „In den Kommunen ab 20.000 EinwohnerInnen wird es am Ende der Gesetzesberatungen mindestens eine halbe Stelle für die hauptamtliche Gleichstellung geben. Das Land übernimmt im die Kosten für die Kommunen für die halbe Stelle, im Rahmen der Konnexität ("wer bestellt, der bezahlt"). Zukünftig werden so in 80 weiteren Kommunen Gleichstellungsbeauftragte die Gleichstellung in Niedersachsen stärken.