Janssen-Kucz: Demonstrationsrecht stärken!
„Das Landgericht Lüneburg hat deutlich gemacht, dass diese Form der Ingewahrsamnahme in einem Polizeikessel und vor allem die nicht unverzügliche richterliche Vorführung rechtswidrig sind.“
Darum geht’s
Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die vorübergehende Ingewahrsamnahme von Demonstrierenden beim Castor-Transport im November 2011 rechtswidrig war. Die Betroffenen hätten unverzüglich dem Richter vorgeführt werden müssen.
Das sagen die Grünen
Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin
„Das Landgericht Lüneburg hat deutlich gemacht, dass diese Form der Ingewahrsamnahme in einem Polizeikessel und vor allem die nicht unverzügliche richterliche Vorführung rechtswidrig sind.“
„Das Urteil entspricht in großen Teilen unserer Einschätzung während des Polizeikessels vor Ort. Wichtig ist für uns, dass das Urteil jetzt gründlich ausgewertet wird und die Ergebnisse in die polizeiliche Praxis einfließen.“
„Es muss für künftige Fälle Vorsorge getroffen werden, dass die Möglichkeit der unverzüglichen richterlichen Vorführung gewährleistet ist, gerade dies hat der abgewählte CDU-Innenminister Schünemann abgelehnt.“
„Das Urteil verdeutlicht einmal mehr, dass es an der Zeit ist, das Demonstrationsrecht zu stärken und ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz auf den Weg zu bringen, so wie Rot-Grün es im Koalitionsvertrag vereinbart hat.“
Zum Hintergrund
Anlässlich des Castor-Transports im November 2011 besetzten etwa 3000 Demonstrierende die Bahnstrecke bei Harlingen. Nachdem die Polizei die Blockade aufgelöst hatte, brachte sie einen Großteil der Demonstrierenden in ein „Freiluftgefängnis“. Dort mussten sie viele Stunden bei Minusgraden und Regen verbringen. Mehr als 100 Betroffene sind gegen die Aktion der Polizei juristisch vorgegangen.