Info: Grundsicherungsmittel und kommunaler Finanzausgleich

Die Änderungen am Kommunalen Finanzausgleich (KFA) durch die rot-grüne Landesregierung stehen gegenwärtig in der Kritik – jedoch sehr einseitig. Dazu hier wichtige Informationen.

Die Änderungen am Kommunalen Finanzausgleich (KFA) durch die rot-grüne Landesregierung stehen gegenwärtig in der Kritik – jedoch sehr einseitig. Um diese Kritik aus Grüner Sicht einzuordnen und den notwendigen Bezug zur Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund herzustellen, haben Meta Janssen-Kucz und ich das folgende Info-Papier verfasst:

2011 hat die Bundesregierung (CDU/FDP) im Vermittlungsverfahren zum “Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen” und zur “Änderung des II und XII Sozialgesetzbuchs” zugesagt, die Kosten der Grundsicherung in drei Schritten bis 2014 vollständig übernehmen.

• Schritt in 2012 Übernahme von 45%
• Schritt in 2013 Übernahme von 75%
• Schritt in 2014 Übernahme zu 100 %

In Niedersachsen trägt das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe bisher ca. 20% der Kosten der Grundsicherung, die Kreisebene 80% – in diesem Verhältnis werden auch die Mittel zwischen Land und Kommunen verteilt.
• Die Bundesmittel für die Grundsicherung in Niedersachsen belaufen sich im Jahr 2014 auf rund 559 Millionen Euro.
• Ziel ist, dass die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover mit diesen Geldern 100% ihrer Kosten für die Grundsicherung erstattet bekommen!
• Allerdings bedeuten diese zusätzlichen Mittel auch, dass sich die Zuschussbedarfe aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Landkreise verringern. Das führt derzeit dazu, dass nach den festen Kriterien des kommunalen Finanzausgleichs Gelder von der Kreis- auf die Gemeindeebene umgeschichtet werden.
• Unser Anliegen ist, dass zusammen mit den Grundsicherungsmitteln die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover trotz der Veränderungen beim Finanzausgleich am Ende ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
• Im Rahmen der Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes im Haushalts- und Finanzausschusses sowie im Innenausschuss des Landtages wird eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stattfinden, an deren Ende auch eine Überarbeitung der zurzeit geltenden festen Kriterien stehen kann.

Hintergrund

Bis Ende November 2012 gab es keine abschließende bundesgesetzliche Regelung für die anteilige Zahlung der Grundsicherungsmittel durch den Bund. Ein noch unter der letzten Landesregierung erstelltes Gutachten empfiehlt das Aufteilungsverhältnis der Zuweisungsmasse zwischen der Kreis- und der Gemeindeebene anzupassen und dabei auch bedeutende zukünftige Änderungen einzubeziehen.
Müssen die Kreise selbst weniger Geld für die Grundsicherung aufbringen, profitieren die Gemeinden durch die Anpassung des Aufteilungsverhältnisses zukünftig mittelbar ebenfalls von der Entlastung der Kreise bei der Grundsicherung. Die rot-grüne Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes eine gerechte Verteilung der Ressourcen unter den Kommunen auf den Weg zu bringen.
Die jetzt vorgenommene Anpassung und Umsetzung erfolgte auf der Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens von 2012. In diesem Rahmen wurden die Änderungen mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert.
Die Kommunen bzw. kommunale Spitzenverbände fordern außerdem die Weiterleitung des 20%igen Landesanteils an den Bundesmittel in 2014. Darauf besteht jedoch aus Sicht der Landesregierung kein Anrecht, da wir als Land diese Kosten tragen.
Wir werden im Rahmen der Beratung zum Haushaltsbegleitgesetz 2014 die kommunalen Spitzenverbände erneut anhören, dabei wird es auch um eine Überprüfung der zurzeit geltenden festen Kriterien zur Verteilung der Finanzmittel gehen. Eine aufgabengerechte und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen ist uns wichtig.


Gerald Heere und Meta Janssen-Kucz

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