Pressemeldung Nr. 17 vom

Grüne stellen Anfrage zu ADAC und Notfall-Luftrettung

„Das Verhalten der ehemals Verantwortlichen des ADAC ist mehr als fragwürdig, wenn nicht sogar skandalös. Wir fragen im Niedersächsischen Landtag, ob das Notfallnetz in der Luftrettung in Niedersachsen dadurch gefährdet wurde“, so Meta Janssen-Kucz.

Darum geht’s

Seit Tagen werden immer neue Berichte über die Aktivitäten und auch die Zweckentfremdung von Rettungsflügen in Niedersachsen seitens des ADAC bekannt. Die Grünen im Niedersächsischen Landtag stellen dazu eine Kleine Anfrage.

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin

„Das Verhalten der ehemals Verantwortlichen des ADAC ist mehr als fragwürdig, wenn nicht sogar skandalös. Wir fragen im Niedersächsischen Landtag, ob das Notfallnetz in der Luftrettung in Niedersachsen dadurch gefährdet wurde.“

„Für uns Grüne stellt sich die Frage, ob der ADAC die Luftrettung in Niedersachsen gefährdet hat und wie das Land zukünftig sicherstellt, dass es nicht wieder zu solchem Fehlverhalten seitens eines beauftragten Rettungsunternehmens kommt.“

„Das Land Niedersachsen hat zusammen mit den Kommunen einen Sicherstellungsauftrag im vertraglich vereinbarten Umfang. Um diesem Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, muss das Verhalten des ADAC umfassend aufgeklärt und überprüft werden.“

Hintergrund

Das Land Niedersachsen ist Träger der Luftrettung. Die Luftrettung in Niedersachsen wird durch die Krankenkassen als Kostenträger finanziert. Als Träger der Luftrettung beauftragt das Land Organisationen wie den ADAC mit der Durchführung der Luftrettung. Die Beauftragten beschaffen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung die notwendigen Rettungsmittel, zum Beispiel Hubschrauber. Die Rettungsflüge werden von den jeweiligen Rettungsleitstellen angeordnet. Diese rettungsdienstlichen Flüge fallen in die Zuständigkeit des Landes. Die vereinbarte Luftrettung muss immer in dem vertraglich bestimmten Umfang gewährleistet sein. Das heißt, es muss immer ein Rettungshubschrauber pro Standort zur Verfügung stehen. Die Nutzung von Reservemaschinen, die gerade nicht für die Luftrettung benötigt werden, ist nicht Vertragsgegenstand.

 

Mündliche Anfrage: Hat der ADAC das Luftrettungsnotfallnetz in Niedersachsen gefährdet?

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