Statement:Grüne: Nach dem Urteil in den Niederlanden gehören alle Pläne zur Erdgasförderung vor Borkum zu den Akten gelegt

Ein Gericht in den Niederlanden hat Bauarbeiten für die geplante Gasförderung vor Borkum und der niederländischen Insel Schiermonnikoog untersagt. Damit darf eine Bohrplattform vorläufig nicht errichtet werden. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die möglichen schädlichen Auswirkungen der Bauarbeiten für die Plattform auf Natur und Umwelt nicht ausreichend untersucht wurden.

Ein Gericht in den Niederlanden hat Bauarbeiten für die geplante Gasförderung vor Borkum und der niederländischen Insel Schiermonnikoog untersagt. Damit darf eine Bohrplattform aus Umweltschutzgründen nicht errichtet werden. Dazu sagt Anne Kura, Vorsitzende und Sprecherin für Naturschutz der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Das Urteil hat Signalwirkung für den Natur- und Klimaschutz. Das Ökosystem vor Borkum, am Rande des Weltnaturerbes Wattenmeers, ist einzigartig und höchst sensibel. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die möglichen schädlichen Auswirkungen der Bauarbeiten für die Plattform auf Natur und Umwelt nicht ausreichend untersucht wurden.

Dasselbe gilt unserer Ansicht nach auch für die geplante Erdgasförderung. Wir halten die Förderung von Erdgas vor Borkum aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes für nicht genehmigungsfähig.

Die Pläne zur Erdgasförderung vor der niedersächsischen Küste müssen zu den Akten gelegt werden. Sie gefährden einen einzigartigen Lebensraum im Wattenmeer und passen nicht zu den niedersächsischen Klimazielen. Die Entscheidung der UNESCO, den Weltnaturerbestatus wegen der geplanten Erdgasförderung zu überprüfen, mahnt ebenso, den Schutz dieses einzigartigen Lebensraums hochzuhalten.

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