Pressemeldung Nr. 266 vom

Baden im Meer und spielen im Wald dürfen nichts kosten:GRÜNE legen Gesetzentwurf für freien Zugang zur Natur vor

Mit einem „Gesetz über den freien Zugang zu Natur und Landschaft, Wald und Strand“ wollen die Landtagsgrünen das Recht auf Erholung in der Natur für alle Bürgerinnen und Bürger auf eine neue Grundlage stellen.

Mit einem "Gesetz über den freien Zugang zu Natur und Landschaft, Wald und Strand" wollen die Landtagsgrünen das Recht auf Erholung in der Natur für alle Bürgerinnen und Bürger auf eine neue Grundlage stellen. "Niedersachsens Strände und Wälder sind Allgemeingut und dürfen nicht kommerziellen Interessen unterworfen werden", sagte die kommunalpolitische Sprecherin Meta Janssen-Kucz heute (Freitag) in Hannover. Der freie Zugang zu Natur und Landschaft müsse deutlich verbessert und der freie Strandbesuch für alle Bürgerinnen und Bürger gesetzlich festschreiben werden.

Wie in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollten die Kommunen neben bewirtschafteten und kostenpflichtigen Stränden auch mehr kostenfreie Strandabschnitte für Erholungssuchende und Touristen zur Verfügung stellen. Die Kosten, die den Badeorten für Strandpflege und –infrastruktur entstehen, sollen nach den Vorstellungen der Grünen dadurch ausgeglichen werden, dass die Badeorte künftig keine "Strandsteuer" mehr an das Land entrichten müssen. "Das Land kassiert von den Badeorten jährlich bis zu 70.000 Euro ohne Gegenleistung. Das sind Relikte aus Zeiten feudaler Landesherren, die weder mit Bürgerrechten vereinbar sind und sich zudem noch kommunalfeindlich auswirken", sagte Janssen-Kucz.

Auch die Einschränkungen beim Betreten von Wäldern sollen zurückgenommen und ungerechtfertigte Gebühren abgeschafft werden. "Spielen und lernen im Wald dürfen grundsätzlich nichts kosten", sagte die Grünen-Politikerin. Derzeit müssten die über 55 Waldkindergärten und Waldklassenzimmer landesweit eine jährliche Gebühr von jeweils 250 Euro für die pädagogische Nutzung des Waldes im Landesforst zahlen. Janssen-Kucz: "Naturpädagogik gehört ganz klar zu den vom Land geförderten umweltpolitischen Aufgaben der Landesforsten, es ist widersinnig, wenn dann die Einrichtungen zur Kasse gebeten werden. Das bezieht sich generell auf alle nicht kommerziellen Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Kommunen, wie zum Beispiel Waldläufe."

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