Statement:Grüne: Ja zur Corona-App – und zu einem Gesetz mit eindeutigen Regeln zur ausschließlich freiwilligen Nutzung
Es ist zunächst gut, dass viele Forderungen der Grünen und anderer umgesetzt wurden. Dazu gehört z.B. die dezentrale Datenspeicherung. Was fehlt, ist weiterhin ein Gesetz für die Corona-Warn-App, damit die Nutzung der App unter allen Umständen freiwillig bleibt.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag Niedersachsen unterstützt die seit heute zum Download zur Verfügung gestellte Corona-Warn-App. Allerdings halten wir weiterhin ein ergänzendes Gesetz für notwendig, das jeden Missbrauch von vornherein eindeutig unterbindet. Insbesondere muss die Freiwilligkeit, diese App zu nutzen, für alle Personen uneingeschränkt gelten, zum Beispiel auch für Beschäftigte.
Meta Janssen-Kucz, gesundheitspolitische Sprecherin:
Wir Grünen im Landtag begrüßen grundsätzlich die Corona-App. Sie kann ein gutes und hilfreiches Mittel zum Covid19-Infektionsschutz sein. Insbesondere kann sie helfen, Infektionsketten schneller nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Damit erleichtert sie die Arbeit der örtlichen Gesundheitsämter und trägt für alle dazu bei, sich und andere zu schützen. Gleichzeitig weisen wir daraufhin, dass eine App kein Allheilmittel ist. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen von uns allen weiterhin gewissenhaft, gemeinschaftlich und solidarisch eingehalten werden.
Es bleibt aus unserer Sicht noch Regelungsbedarf. Es ist zunächst gut, dass viele Forderungen der Grünen und anderer umgesetzt wurden. Dazu gehört z.B. die dezentrale Datenspeicherung. Was fehlt, ist weiterhin ein Gesetz für die Corona-Warn-App, damit die Nutzung der App unter allen Umständen freiwillig bleibt. Es darf nicht passieren, dass Unternehmen oder andere Arbeitgeber*innen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen die Installation der App verlangen. Es darf auch nicht sein, dass der Zutritt zu einer Veranstaltung von der App abhängt, weil Veranstalter*innen dies einfordern. Aus unserer Sicht ist zur Regelung solcher zentraler Fragen für alle Betroffenen die Datenschutzgrundverordnung nicht ausreichend. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene weiterhin für eine klare gesetzliche Regelung einzusetzen.