„Bäuerliche Anlagen müssen bäuerlich bleiben oder sollten stillgelegt werden!":Grüne fordern Überprüfung der Betriebsgenehmigung für Biogasanlagen nach Betreiberwechsel

Gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Christian Meyer hatte sich der Leeraner Grünen-Landtagsabgeordnete über die rechtliche Situation der Biogasanlage Klostermoor erkundigt, die zunächst von einem Landwirt errichtet, später aber von der Deutschen Biogas AG vollständig übernommen worden war.

Wird eine als bäuerliche Anlage genehmigte Biogasanlage an einen gewerblichen Betreiber übergeben, muss das nach Meinung der Grünen in jedem Fall eine Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung der Anlage zur Folge haben.

Gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Christian Meyer hatte sich der Leeraner Grünen-Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz in einer Anfrage an die Landesregierung über die rechtliche Situation der Biogasanlage Klostermoor erkundigt, die zunächst von einem Landwirt errichtet, später aber von der Deutschen Biogas AG vollständig übernommen worden war.

Die baurechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen lägen nach dem Betreiberwechsel nicht mehr vor, schreibt Sozialministerin Özkan in ihrer Antwort. Im Falle Klostermoor sei die Anlage in einem als Sonderbaufläche für Windenergieanlagen ausgewiesenen Gebiet errichtet worden, in dem auch Anlagen zulässig seien, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, heißt es in der Antwort der Landesregierung weiter. Ob die Genehmigung tatsächlich entzogen wird, liegt nach Auskunft der Landesregierung im Ermessen der Immissionsschutzbehörde.

"Wir können es nicht zulassen, dass Biogasanlagen, die nur deshalb im Außenbereich gebaut werden dürfen, weil sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung einem landwirtschaftlichen Betrieb dienten, einfach weiter betrieben werden dürfen, auch wenn der landwirtschaftliche Betrieb damit nichts mehr zu tun hat. Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet", sagte Meta Janssen-Kucz.

Christian Meyer, agrarpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, fordert darüber hinaus eindeutige Regelungen auf der Landesebene. "Es kann nicht sein, dass solche Probleme bei den Landkreisen abgeladen werden, weil das Land nichts regelt", so Meyer. Der Grünen-Agrarexperte fordert daher die Verpflichtung einen Betreiberwechsel an die Bau- oder Immissionsschutzbehörde zu melden und bei Bauvorhaben im Außenbereich die Baugenehmigung mit der "auflösenden Bedingung" zu erteilen, dass diese erlischt, sobald die Genehmigungsvoraussetzung weggefallen ist.

"Dann ist eindeutig klar: Wenn eine bäuerliche Anlage gewerblich wird, liegt sie erst mal still," erklärte Christian Meyer. "Das kann dann nur die Gemeinde ändern, indem sie einen Bebauungsplan aufstellt. Damit werden die Rechte der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und dem Missbrauch ist ein Riegel vorgeschoben"

Zurück zum Pressearchiv