GRÜNE fordern Nachbesserungen am Inklusionsgesetz

Für „nicht zustimmungsfähig“ hält die Grünen Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz den von CDU, FDP und SPD getragenen Gesetzentwurf für die Inklusion in der Schule. „Es bleibt bei einem Gesetz mit minimalem Anspruch“, erklärte Janssen-Kucz.

Inklusionsgesetz tritt Interessen von LehrerInnen, Eltern, Schülerinnen und Kommunen mit Füssen

Für "nicht zustimmungsfähig" hält die Grünen Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz den von CDU, FDP und SPD getragenen Gesetzentwurf für die Inklusion in der Schule. "Es bleibt bei einem Gesetz mit minimalem Anspruch", erklärte Janssen-Kucz. Die Grünen-Fraktion werde dem Gesetz nur zustimmen, wenn es noch zu deutlichen Nachbesserungen komme.

"Das Gesetz atmet weiter den Geist der Bedenken und der Zögerlichkeit, die Macher glauben offenbar selbst nicht, dass Inklusion funktioniert", sagte die Grünen-Politikerin.

Janssen-Kucz: "Das Gesetz lässt LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen, sowie die Kommunen als Schulträger alleine. Ein Gesetz zur Inklusion, das keine umfassenden strukturellen, personellen und finanziellen Verbesserungen/Veränderungen der Schulen vorsieht, ist zum Scheitern verurteilt."

In der Beratung im Innenausschuss des Landtages wurde deutlich, dass die PolitikerInnen von CDU und SPD offenbar ihr eigenes Gesetz nicht verstanden haben. Die bereits in der Presse vorgestellten Eckpunkte des Gesetzes, finden sich in großen Teilen nicht im Gesetz wieder, so die innen- und kommunalpolitische Sprecherin Meta Janssen-Kucz.

Das Gesetz fällt damit hinter das seit Jahren bewährte System der sonderpädagogischen Grundversorgung zurück; darin werden Kinder mit Förderbedarf in den drei Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung im Grundschulbereich gemeinsam mit anderen Kindern an den allgemeinen Schulen unterrichtet.

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