Kommunen erhalten Rechtssicherheit:Gesetz zur Kostenübernahme für inklusive Schulen

„Mit diesem Gesetz bekommen die Kommunen endlich Rechtssicherheit, dass sie nicht auf den Kosten für die inklusive Schulen sitzenbleiben. Die rot-grüne Landesregierung hat damit eine Aufgabe erfüllt, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung lange versäumt wurde.“

Meta Janssen-Kucz, grüne Landtagsabgeordnete für Ost-Friesland, hat das vom Landtag beschlossene Gesetz zu den Kosten der Inklusion begrüßt:  

„Mit diesem Gesetz bekommen die Kommunen endlich Rechtssicherheit, dass sie nicht auf den Kosten für die inklusive Schulen sitzenbleiben. Die rot-grüne Landesregierung hat damit eine Aufgabe erfüllt, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung lange versäumt wurde.“

Noch im Jahr 2012 habe die damalige CDU/FDP-Regierungskoalition bestritten, dass die Kommunen bei Einführung der inklusiven Schule Anspruch auf Kostenerstattung durch das Land hätten. „Inklusion ist eine Aufgabe, die von allen gemeinsam getragen werden sollte. Sie eignet sich nicht für völlig überflüssige parteitaktisch motivierte Streitereien“, so Janssen-Kucz.

Im nächsten Schritt werde die Landesregierung jetzt auch mit den Trägern von Schulen in freier Trägerschaft über die Übernahme von Kosten sprechen, die ihnen durch die Inklusion entstehen.

Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier: www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_17_5000/4001-4500/17-4374.pdf

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