Die N-Bank hat die Zahlung von 1,3 Mio. € für den Ausbau der Landebahn abgelehnt.:CDU betreibt mehr als unseriöse Politik in Sachen Flugplatz Nüttermoor

„Das Land Niedersachsen musste vor dem Hintergrund der neusten Rechtsprechung und der neuen Leitlinien der EU-Kommission den Förderantrag ablehnen. Alles andere wäre rechtswidrig gewesen!

Darum geht`s:

Der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele, CDU, kritisiert die rot-grüne Landesregierung keine Fördermittel für die Verbreiterung und Verlängerung der Start- und Landebahn für den Flugplatz Nüttermoor zur Verfügung zu stellen. Die N-Bank hat die Zahlung von 1,3 Mio. € für den Ausbau der Landebahn abgelehnt.

Dazu Meta Janssen-Kucz, Grüne Landtagsabgeordnete und Mitglied des Kreistages:

„Das Land Niedersachsen musste vor dem Hintergrund der neusten Rechtsprechung und der neuen Leitlinien der EU-Kommission den Förderantrag ablehnen.  Alles andere wäre rechtswidrig gewesen! Die rot-grüne Landesregierung hat dies frühzeitig dem Landkreis Leer signalisiert. Daraufhin wurden seitens des Kreistages neue Förderprojekte/Ersatzprojekte beschlossen und Anträge für den Breitbandausbau, die Förderung der Jüdischen Schule und der Parkanlage Evenburg auf den Weg gebracht und zwischenzeitlich bewilligt!“

„Ulf Thiele betreibt eine unseriöse Politik. Als gewählter Kreistags- und Landtagsabgeordneter hat er alle Informationen über den korrekten Sachverhalt. Mit dieser Art von Politik schadet er dem Landkreis Leer und der gesamten Region!“

„Als Kreistags- und Landtagsabgeordnete freue ich mich, dass der Landkreis Leer und die gesamte Region mit ihren Anträgen aus unterschiedlichen Fördertöpfen gut berücksichtigt wurde und wird. Ich werde mich weiterhin in Hannover dafür einsetzen, dass nachhaltige und zukunftsweisende Projekte gefördert werden.

Hintergrund:

Im Februar 2014 hat die EU-Kommission die Airport-Förderung begrenzt und dafür nach über 20 Jahren neue Leitlinien festgelegt. www.foerderdatenbank.de und www.ec.europa.eu/deutschland  

Staatliche Beihilfen für Investitionen in Flughafeninfrastruktur sind zulässig, wenn ein echter Verkehrsbedarf besteht und die öffentliche Förderung notwendig ist, um die Verkehrsanbindung eines Gebiets sicher zu stellen. Die Förderung erfolgt nur noch über einen Übergangszeitraum von 10 Jahren. Die Flughäfen müssen einen Geschäftsplan erarbeiten, der gewährleistet, dass die Betriebskosten nach Ablauf der Übergangszeitraums voll gedeckt werden.

Der Flugplatz Nüttermoor hat in den vergangenen 6 Jahren immer ein sechsstelliges Defizit im unteren Bereich eingefahren. Die Gesellschafter, darunter Landkreis und Stadt Leer decken dieses Defizit über ihre kommunalen Haushalte.

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