Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte wird angehoben!
Mit der im aktuellen Landtagsplenum von der rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossenen Änderung im Kommunalverfassungsgesetz zur Anhebung des Wählbarkeitsalters können ab dem 1. November 2014 auch Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister und Landräte) gewählt werden, die noch nicht 67 Jahre alt sind. Bisher lag die Altersgrenze hierfür bei 65 Jahren.
Mit der im aktuellen Landtagsplenum von der rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossenen Änderung im Kommunalverfassungsgesetz zur Anhebung des Wählbarkeitsalters können ab dem 1. November 2014 auch Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister und Landräte) gewählt werden, die noch nicht 67 Jahre alt sind. Bisher lag die Altersgrenze hierfür bei 65 Jahren.
Janssen-Kucz: "Damit sind wir der Bitte der Parteien und der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen, frühzeitig Rechtssicherheit für alle Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen. Die Parteien in Niedersachsen können ab sofort die notwendigen Ernennungen vornehmen."
Die innenpolitische Sprecherin teilt mit, dass sich zur Zeit die weitere Reform der Kommunalverfassung in der Beratung und Anhörung befindet und voraussichtlich im Dezemberplenum beschlossen wird. Zukünftig wird die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte auf 5 Jahre reduziert und die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten und zu den Kommunalparlamenten finden zeitgleich statt.