Kleine Anfrage:Wird die Landesregierung die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung im ländlichen Raum sichern?

Auf Bundesebene wird derzeit ein neuer Rahmenvertrag für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) verhandelt. Als einheitlichen Qualitätsstandard sieht dieser u.a. vor, dass Träger von SAPV-Leistungen künftig mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzte und vier Pflegekräfte in Vollzeit beschäftigen müssen.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung von mehreren Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften erbracht, die sich zu diesem Zweck zu einer GbR zusammengeschlossen haben und auf Honorarbasis tätig sind. Dieses Versorgungsmodell wäre nach den Vorgaben des neuen Rahmenvertrages nicht mehr möglich und die Versorgung im Landkreis Lüchow-Dannenberg somit akut gefährdet. In der nächsten Sitzung des Kreistages wird deshalb eine Resolution beraten, die Ausnahmeregelungen für ländliche Regionen fordert.

Auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin weisen in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass etablierte Strukturen durch die Neuregelungen gefährdet werden könnten.¹

 

1 vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119210/Palliativversorgung-DEGAM-und-die-BAeK-sehen-Herausforderungen-bei-SAPV-Rahmenvertrag

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