Stille SMS und nicht individualisierte Funkzellenabfrage
Aber mehr als überfällig und wichtig ist, dass die Funkzellenabfrage gesetzlich neu geregelt wird. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob das Gesetz in der jetzigen Form praxistauglich ist.
Um es gleich vorwegzunehmen,
wir werden dem Antrag der Linken nicht zustimmen:
Die im Antrag geforderte Abschaffung der Funkzellenabfrage und der so genannten "stillen SMS" ist absurd.
Aber mehr als überfällig und wichtig ist, dass die Funkzellenabfrage gesetzlich neu geregelt wird. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob das Gesetz in der jetzigen Form praxistauglich ist.
Insbesondere muss auch in Niedersachsen überprüfbar sein, in welchen und wie vielen Fällen stille SMS angewandt werden und es muss überprüfbar sein, in welchem Ausmaß gemäß § 100 g Strafprozessordnung (StPO) die Funkzellenabfrage zur Anwendung kommt.
Wir Grüne lehnen die polizeilichen Maßnahmen in diesem Bereich nicht grundsätzlich ab, aber es darf nicht zu einer weiteren schleichenden Ausweitung dieser grundrechtssensiblen Ermittlungsmaßnahmen kommen.
Anrede
Nach den Vorfällen in Dresden im vergangenen Jahr und weiteren Vorgängen haben wir Grüne im Bundestag einen effektiven und vernünftigen Vorschlag für eine rechtstaatliche und bürgerrechtskonforme Änderung des Gesetzes bzgl. der Funkzellenabfrage vorgelegt. – Drs. 17/7033.
danach wird der Einsatz der Maßnahme künftig auf schwere Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung beschränkt sein.
die Begründungspflicht für Richterinnen und Richter wird ausgeweitet und präzisiert und der sog. Richtervorbehalt insgesamt erweitert, auch für Fälle der Datenübermittlung in andere Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr.
Anrede
Mit dieser rechtsstaatlichen Eingrenzung können wir Grüne leben – die grundsätzliche Abschaffung wäre nach unserer Auffassung falsch.
Der Grüne Vorschlag ist ausführlich im Rahmen einer Anhörung im Bundestag beraten und von den Sachverständigen für gut befunden wurden.
Nur leider – wie so häufig – will und kann die Regierungskoalitionunter schwarz-gelb sich nicht darauf einlassen und betreibt ihre Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürger weiter und will schrankenlos und nicht individualisiert abfragen.
Anrede
Für die "Stille SMS" gilt das gleiche. Sie muss im Nds. SOG geregelt werden. Und es muss im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle klar erkennbar sein, wann, wie oft und warum diese Mittel eingesetzt werden, um den "parlamentarischen Daumen" drauf zu haben.
Also, meine Damen und Herren, rechtsstaatlich regeln Ja, völlig abschaffen Nein.