Rede zum Antrag der Linken:„Staatstrojaner stoppen“

Gerade in diesem sensiblen Bereich der möglichen Ausspähung intimster Dateien auf Rechnern muss mehr Kontrolle her, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens zu schützen.

Anrede

 

es ist mittlerweile eine Binsenweisheit, dass die technischen Entwicklungen im Bereich der Kommunikation in den letzten Jahren alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen.

 

Um es klar zu sagen: Wir GRÜNE sind nicht grundsätzlich gegen jede Form der Telefonüberwachung und für diesem Hintergrund auch nicht grundsätzlich gegen jede Form der Überwachung von Internettelefonie.

 

Zu Recht stellen ja viele Menschen aus der polizeilichen- und staatsanwaltlichen Praxis die Frage, wo denn der fundamentale Unterschied sei zwischen einem Telefonat, dass wie bisher klassisch per Festnetz oder Handy geführt wird und einem Telefonat, das z.B. über Skype durchgeführt wird.

 

Die Antwort lautet: Der Unterschied liegt nicht in der Art und Weise des telefonierens. Der Unterschied liegt in den technischen Mitteln, die der Staat einsetzt, um das Telefonat abhören zu können. Das Abhören eines Internettelefonats mittels der Trojanersoftware ist faktisch gar nicht möglich, ohne die Daten auf dem Zielrechner zu verändern.

Über diesen Umstand sind sie, Herr Schünemann, sehr lapidar hinweggegangen, sowohl in ihren öffentlichen Erklärungen als auch in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion "Die Linke".

 

Der §100 a der Strafprozessordnung erlaubt zwar das Abhören von Telefonaten, er ermächtigt nicht zum Verändern informationstechnischer Systeme und ist damit KEINE zulässige Rechtsgrundlage für den Einsatz irgendwelcher Schnüffelsoftware.

 

Es gibt in Niedersachsen keine rechtliche Grundlage für den Einsatz irgendwelcher Schnüffelsoftware!

 

Anrede

 

Wenn Herr Schünemann meint, solche Software zu benötigen, um Internettelefonie zu überwachen, dann sorgen sie gefälligst dafür, dass sie zuerst eine Rechtsgrundlage dafür haben und dann die Maßnahme einsetzen und nicht umgekehrt.

 

Anrede

 

der "Staatstrojaner", wie er auch in Niedersachsen eingesetzt worden ist, ist in Wahrheit gar kein Staatstrojaner, sondern ein Digitask-trojaner.

 

Die Ausführung staatlicher Eingriffsmaßnahmen ist teilprivatisiert und in die Hände einer privaten Firma mit zweifelhaftem Ruf gelegt worden.

 

Und auf die Frage, wie sie eigentlich sicherstellen wollen, dass diese Firma ihre Befugnisse nicht überschreitet und weitere Daten oder Funktionen nachlädt wird sinngemäß von Herrn Schünemann geantwortet: "Das machen die nicht, weil sie es nicht dürfen."

 

So ein Urvertrauen in die Rechtstreue ihrer Bürgerinnen und Bürger wünscht man sich an anderer Stelle häufiger, Herr Schünemann.

 

Gerade in diesem sensiblen Bereich der möglichen Ausspähung intimster Dateien auf Rechnern muss mehr Kontrolle her, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens zu schützen.

 

Anrede

Wir begrüßen ausdrücklich, dass es momentan Bestrebungen gibt, diesen Bereich der Softwareentwicklung wieder in staatliche Hände zu legen, weil so ein besserer Schutz der Bürgerrechte möglich wird.

 

Wenn sie diese Maßnahme bekräftigen wollen, sollten sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP,

dem Antrag der Linken zustimmen, als einfach darauf zu hoffen, dass das alles schon irgendwie klappen wird.

 

Schließlich fordert die Linke eine Information der Öffentlichkeit über den Umfang des Einsatzes von Spionagesoftware. Wohlgemerkt, nicht über Details der Einsätze, das wäre sachwidrig, sondern allgemein über den Umfang.

Das ist deshalb begrüßenswert, weil es verhindert, dass in der Öffentlichkeit ein diffuses Gefühl des allgemeinen Überwachtwerdens entsteht und zu einem realistischen Bild staatlicher Maßnahmen beiträgt.

 

Anrede

 

Auch wenn Sie heute diesen Antrag ablehnen, es bleiben Hausaufgaben für die Landesregierung:

  • Sorgen sie für eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Schnüffelsoftware.

  • Sorgen sie für eine wirklich staatlich kontrollierte Software.

  • Verhindern sie Missbrauch der Software und sorgen sie für eine effektive Kontrolle des verfassungskonformen Einsatzes.

  • Und unterrichten sie die Öffentlichkeit über das Ausmaß dieser Überwachungsmaßnahmen.

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