Rede zur großen Anfrage Waffen
Erstaunt war ich über die öffentliche Reaktion nach Abgabe der Anfrage. Die Waffenlobby von Schützenvereinen, Jägern, Sportschützen und der AG Waffen der Piratenpartei schickten zahlreiche Stellungnahmen. Da stellt sich doch die Frage, wovor haben die Waffenbesitzer Angst, was befürchten sie?
Anrede
Im Dezember hat die Grüne Landtagsfraktion die große Anfrage mit dem Titel: Wie viele Waffen gibt es in Niedersachsen? Wie sind die Ergebnisse nach den letzten Waffenrechtsänderungen? gestellt.
Ende April wurde die Antwort aus dem Innenministerium übersandt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Kommunen, als Waffenbehörde und den MitarbeiterInnen des Innenministeriums für das Zusammentragen von Zahlenmaterial und Informationen bedanken.
Anrede
Erstaunt war ich über die öffentliche Reaktion nach Abgabe der Anfrage. Die Waffenlobby von Schützenvereinen, Jägern, Sportschützen und der AG Waffen der Piratenpartei schickten zahlreiche Stellungnahmen. Da stellt sich doch die Frage, wovor haben die Waffenbesitzer Angst, was befürchten sie?
Anrede
Nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden traten am 25.07.2009 Neuregelungen des Waffengesetzes, welches den Erwerb, die Lagerung, den Handel und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere Klingenwaffen und Schusswaffen sowie Munition, regelt, in Kraft.
Der Bundestag hat im April d. Jahres die Einrichtung eines deutschlandweiten Waffenregisters bis Ende des Jahres beschlossen. Deutschland setzt damit vorzeitig eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass spätestens bis Dezember 2014 ein zentrales Waffenregister einzuführen ist.
Anrede
Und nun, vor fast genau einem Monat, im Mai 2012, ein weiterer Amoklauf (unblutiger)Â eines 14jährigen Schülers in einer Schule in Memmingen – mit 3 Pistolen ( 2 erlaubnispflichtige und 1 Schreckschusspistole).
Die Pistolen stammten aus dem Besitz des Vaters, eines Sportschützen, der die Waffen in einem gesicherten Tresor aufbewahrt hatte – sicher und vorschriftsmäßig nach dem WaffG. Dennoch hat der Schüler den Tresor geknackt oder kannte die Zugangsberechtigung. Und sorgte für Angst und Schrecken an der Schule und auf dem Sportplatz in Memmingen.
Anrede
Die Antworten der Landesregierung auf die Grüne Anfrage haben deutlich gemacht, dass weiterer Handlungsbedarf und Kontrollbedarf besteht.
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Es geht um die öffentliche Sicherheit und um die Frage wie viel Sicherheit wir unseren Kindern bieten wollen. Alleine die nüchterne Analyse der Zahlen zu den Waffenbesitzern macht deutlich: Niedersachsen ist Waffenland! Bundesweit liegen wir an 5. Stelle, also im oberen Drittel.
Es gibt 151.600 Waffenbesitzer, zusammen haben sie 661.000 Waffen in ihrem Besitz, dass sind fast 4,5 Waffen pro BesitzerIn.
Von den 661.000 legalen Waffen, waren 175.381 Kurzwaffen und 485.679 Langwaffen.
Dazu noch eine Aussage von Herrn Joachim Streitberger vom Deutschen Jagdschutzverband, der in der Anhörung im Bundestag zur Verschärfung des Waffenrechts sagte, dass die Zahl illegaler Waffen "mindestens doppelt so hoch, wahrscheinlich viermal so hoch" sei, wie die Zahl legaler Waffen.
Anrede
Es gibt 9.000 SportschützInnen, die großkalibrige Schusswaffen besitzen.
Erschreckend ist, dass die Waffenbehörden mehrheitlich angeben, dass sich Angaben zur Überschreitung des Grundkontingents an Waffen von Sportschützen nicht über die eingesetzten elektronischen Waffenverwaltungssysteme ermitteln lassen und auch keine statistischen Übersichten vorhanden sind. Es wird geschätzt, dass fast 2000 von 42.000 Sportschützen das Grundkontingent überschreiten.
Hintergrund ist, dass die Waffenbesitzer aufgrund von verschiedenen Bedürfnisgründen (Sportschützen, Jäger und/oder Altbesitzer) Waffen besitzen und die Beweggründe in der Vergangenheit nicht ausreichend erfasst wurden.
Es gibt zurzeit keine ausreichende Kontrolle bei der Überschreitung des Grundkontingents an Waffen von Waffenbesitzern. Diese Situation ist unerträglich! Denn jede Überschreitung ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und damit gegen die Sicherheit der Menschen.
Anrede
Die Waffenbehörden in Niedersachsen haben in den letzten 1,5 Jahren bis zum Jahresende 2011 die Anzahl der Waffenkontrollen beständig erhöht. Das ist gut so. Erfreulicherweise haben auch die unangemeldeten Kontrollen zugenommen.
Dennoch konnten in dem Zeitraum lediglich 9 % aller Waffenbesitzer kontrolliert werden.
Insgesamt sind in diesem Zeitraum284 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 29 Strafverfahren wegen Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften eingeleitet worden.
Das sind zwar nur 2 % im Durchschnitt aller Waffenbesitzer. Würde man aber die 2 % als Durchschnitt aller Waffenbesitzer würden in Niedersachsen wahrscheinlich mehr als 3000 Waffenbesitzer mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren überzogen werden müssen. Wir haben also bisher nur 10 % erwischt.
Erschreckend ist, dass ebenfalls die Nachkontrollen in einigen Bereichen nicht systematisch erfasst wurden, bzw. unklar sind. Die Statistik der Nachkontrollen zeigt, dass offensichtlich in einigen Behörden nachlässig damit umgegangen wird. Wichtig ist seitens des Landes eine einheitliche Regelung mit Nachdruck auf den Weg gebracht wird. Diese Art von Nachlässigkeit kann und darf es nicht geben.
Wir müssen uns Gedanken machen, wie die Kontrollen der Waffenbehörden intensiviert und umfassender stattfinden. Das kostet Personal, das kostet Zeit und Geld, dient aber der Sicherheit der Menschen. Wir sollten über einen regelmäßigen Waffen-TÜV mit TÜV-Gebühr nachdenken. Mit meinem Auto muss ich auch alle 2 Jahre, für ältere Modelle jetzt jedes Jahr zum TÜV, damit die Fahrsicherheit garantiert ist und zahle dafür eine TÜV-Gebühr.
Anrede
Jetzt zu den Erfassungskriterien der Polizeilichen Kriminalstatistik(PKS) zu Straftaten von legalen Waffenbesitzern. Es ist schon erstaunlich, dass nicht festgestellt werden kann, ob legale Waffenbesitzer Straftaten mit den Waffen begehen. Wieso nehmen sie die Anfrage nicht zum Anlass die PKS zu ergänzen. Es muss aus der PKS klar die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen erkennbar sein.
Anrede
Die Amnestieregelung, die wir begrüßen, sollte nach unserer Meinung noch einmal aufgelegt werden. Wurden doch in dem Zeitraum von August 2009 bis Dezember 2009 – 2637 illegale und 14.399 legale Waffen abgegeben. Das ist eine hohe Anzahl von Waffen macht ebenfalls deutlich, dass illegale und legale Waffen auch in der PKS zu trennen sind.
Anrede
Die Große Anfrage und die Antworten der Landesregierung haben weiteren Handlungsbedarf in Niedersachsen deutlich gemacht.
Die Einschätzung der Landesregierung, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen im Grundsatz als ausreichend angesehen werden, teilen wir Grüne nicht.
Ausreichend heißt nicht, dass sie gut sind. Und nur mit einem guten gesetzlichen Regelungen und umfassenden Kontrollen können wir für möglichst viel Sicherheit sorgen. Und das sind wir unseren Bürgern schuldig.
Anrede
Dazu gehört vor allem die weitere Verschärfung des Waffenrechts, der Umgang mit halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Schusswaffen gehört verboten. Das sind Waffen, die für den Schießsport und zur Jagd nicht geeignet und nicht erforderlich sind, um die Gefahr des Missbrauchs weiter einzudämmen(BT-Drs 17/7732).
Des Weiteren wollen wir Grüne die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich untersagen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, das Waffen und Munition örtlich getrennt und an besonders gesicherten Orten außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.
Ebenso gehören der Erwerb und Besitz und der Nachweis der gesicherten Lagerungsmöglichkeit außerhalb der Wohnung gekoppelt und Grosskaliberwaffen für den privaten Besitz und Nutzung verboten(BT-Drs. 17/2130).
Dazu noch 2 Zitate:
- Zitat aus der "Süddeutsche Zeitung vom 21.09.2010 Â
"Der Mißbrauch legaler Waffen hat inzwischen mehr Opfer gekostet als der Terror der RAF. Doch die Politik ist erstarrt in Furcht vor der Waffenlobby und vor dem Ärger mit den Schützenvereinen im Wahlkreis."
- Und ein Zitatzur Definition von Jürgen Brennecke, Ministerialrat a.D., Referatsleiter Waffen- und Sprengstoffrecht, Bundesministerium des Inneren 2001:
"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztendlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.
An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden."
Anrede
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat absoluten Vorrang, denn Waffen bleiben Waffen und sind lebensgefährlich.
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