Rede: Streikrecht für Beamte europarechtskonform gestalten

"Im Kern geht es um den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonventionund um das Grundgesetz. Im Februar 2012 bekamen wir eine sehr interessante Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Innenausschuss."

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Linken hat nun schon fast ein Jahr vor

sich hingeschmort. Im Kern geht es um den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention und um das Grundgesetz. Im Februar 2012 bekamen wir eine sehr interessante Stellungnahme und Beratungsdienstes im Innenausschuss. In ihr wurde eigentlich deutlich gemacht, dass vor dem Hintergrund der unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen - und damit Meinungsspektren der deutschen Verwaltungsgerichte; das betrifft die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Kassel, Osnabrück und auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein- Westfalen, das im März urteilte - Handlungsbedarf besteht.

Aus diesem Grunde unterstützen wir Grüne den vorliegenden Antrag in seiner Intention, mit einer niedersächsischen Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Grundgesetzes hinzuwirken. Ein Ziel aus grüner Sicht ist es, die verschiedenen Rechtskreise in Einklang zu bringen. Noch wichtiger aber scheint uns, den Deal, den mein verstorbener Kollege Ralf Briese während der ersten Beratung ansprach, zu hinterfragen. Der Deal besteht darin, dass in so genannten sicherheitsrelevanten Bereichen Arbeitnehmerinnen verbeamtet werden, damit sich der öffentliche Arbeitgeber auf seine Bediensteten verlassen kann.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Als Gegenleistung für die Dienst- und Treuepflicht werden die Beamtinnen und Beamte mit der Unkündbarkeit und vor allem nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit einer gegenüber Rentnern und Rentnerinnen deutlich besseren Versorgung - dabei geht es, ich sage das in Klammern, um Sterbegeld, bessere Anrechnung der Ausbildungszeiten, Besserstellung bei der Waisenrente, Nichtbeachtung des demografischen Faktors - letztendlich belohnt. Sie sind also gegenüber nichtverbeamteten Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst privilegiert.

Aus dem Grund sollten wir uns das Beamtengesetz noch einmal ganz genau anschauen. Da steht:

„Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrung hoheitsrechtlicher Aufgaben und solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherheit des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen“.

Nach einem einfachen Gesetzesrecht ist eine Verbeamtung nur für bestimmte Aufgaben zulässig und nicht für alles und jenes, wie wir es praktizieren. Die Forderung der Grünen lautet daher, die Verbeamtung auf den Kernbereich hoheitsrechtlicher Aufgaben zurückzuführen und die Privilegien auf den Prüfstand zu stellen.

Meine Damen und Herren, mit dem Antrag der Linken könnte dieser notwendige und längst überfällige Weg gegangen werden. Das Beamtenrecht könnte reformiert werden. Es könnte europarechtskonform angepasst werden bzw. so gestaltet werden, dass es den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes etwas näherkommt.

Noch ein Satz zum Streikrecht: In der Geschichte der Republik ist mit dem Streikrecht immer sehr verantwortungsvoll umgegangen worden. Dafür ein Dankeschön. Streikrecht ist ein Menschenrecht,wie es auch meine Vorredner gesagt haben. Auch das sollten wir beachten. Daher unterstützen wir diesen Antrag.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

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