Rede Meta Janssen-Kucz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe

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Anrede
Die Einmütigkeit vom Dezember 2003 bei der Novellierung des Kammergesetzes für die Heilberufe ist dahin. Dahin, weil die Mehrheitsfraktionen aus CDU und FDP nicht bereit sind über die versprochene Änderung des Heilkammergesetzes, die Anpassung an das Gesundheitsmodernisierungsgesetz(GMG) und die Wahlordnung mit der Opposition zu reden, geschweige denn zu fachlich und sachlich zu debattieren.
Wir haben auf den versprochenen Änderungsantrag gewartet, nichts ist gekommen. Jetzt haben wir im letzten Plenum gemeinsam mit der SPD einen Änderungsantrag des Kammergesetzes für die Heilberufe eingebracht. Und...wieder nichts.
Im Ausschuss hatten es CDU und FDP nicht einmal nötig, in die fachliche Debatte einzusteigen. Dumpf wurden die nicht belegten Argumente aus dem Plenum wiederholt.
Dort hieß es: "Die Kammern haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, den jede auch für sich nutzt."
Anrede
Da liegt doch der Hase im Pfeffer: jede Kammerversammlung schafft sich die Wahlordnung, die die jeweilige Mehrheit für die Durchsetzung ihrer Interessen braucht. Eigeninteresse nennt man das!
So hat die Ärztekammer zurzeit noch 11 Wahlbezirke, für die nächste Wahl sollen es 6 Wahlbezirke sein. Bloß nicht weniger, weil dann die Interessensvertretung wie sie zurzeit von der Ärztekammer und ihrer Geschäftsführung gewollt ist, nicht mehr stimmig sein könnte.
Dann könnten plötzlich die nicht gewollten Minderheiten und ihre Listen, bestimmte Facharztgruppen oder der öffentliche Gesundheitsdienst mehr Stimmen bekommen. Und, wie schon mal gesagt, dann könnten die alten Männer plötzlich Frauengesellschaft bekommen, die sie bisher doch so erfolgreich abgewehrt haben, mit Unterstützung der schwarz-gelben Landesregierung.
Anrede
Die Grüne Landtagsfraktion will einen Schritt nach vorne gehen. Wir wollen den berechtigten Interessen von Frauen und anderen Minderheiten eine Stimme geben. Wir wollen die alten Zeiten, mit dem Alleinvertretungsanspruch der tonangebenden Mehrheiten, beenden. Wir wollen einen zeitgemäßen und den verschiedenen Gruppen unter den Ärzten angemessenen Wahlmodus im Heilkammergesetz. Angesichts der jetzt vorgesehenen reduzierten Zahl der zukünftigen Mitglieder der Kammerversammlung ist die auf Bezirke bezogene Listenaufstellung und Wahl nicht mehr angemessen, um die unterschiedlichen Listen im Sinne des Verhältniswahlrechts adäquat abzubilden. Niedersachsen hätte als ein Wahlkreis gebildet werden müssen.
Wir wollen ein Kammergesetz für Heilberufe, dass gesellschaftliche Verantwortung für alle ärztlichen Gruppen ermöglicht und mehr demokratische Teilhabe bietet.
Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, haben sich mit ihrer Haltung zu den Fürsprechern der tonangebenden Mehrheiten gemacht und drängen damit andere kleine Fachgruppen noch mehr an den Rand.
Anrede
So zementiert man weiterhin alte Herrschaftsverhältnisse. Sie lassen es mit ihrer Blockadehaltung zu, dass eine Körperschaft vom Gesetzgeber eingesetzt wird, die selbst darüber bestimmt, wie sie ihre Mehrheiten regelt. Das ist im hohen Maße undemokratisch. Selbstverwaltung ja, aber wenn sie Minderheitenrechte beschneidet und Mehrheiten weiter zementiert, dann muss auch die Selbstverwaltung auf einen demokratischeren Weg werden.
Meine Damen und Herren,
die letzte Novelle zum Heilkammergesetz war kein Ruhmesblatt der schwarzgelben Koalition, die nächste Novelle kommt sowieso in Kürze und ich kündige an: wir werden unsere alten ungehörten Anliegen wieder einbringen.

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