Rede: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Schon im März 2011 hatte Innenminister Schünemann verkündet, dass das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz aufgrund des EuGH Urteils geändert werde und noch im Jahre 2011 in Kraft treten solle. Jetzt haben wir Ende Februar 2012, soviel zur Verlässlichkeit auf die Aussagen des Innenministers.
Landtagssitzung am 22.02.2012
Meta Janssen-Kucz, MdL
Anrede
in der Regel sagt man, was lange währt, wird gut! Das kann man von diesem Gesetz nicht sagen. Schon im März 2011 hatte Innenminister Schünemann verkündet, dass das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz aufgrund des EuGH Urteils geändert werde und noch im Jahre 2011 in Kraft treten solle. Jetzt haben wir Ende Februar 2012, soviel zur Verlässlichkeit auf die Aussagen des Innenministers.
 Am 28. Juni 2011 wurde der Entwurf des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag eingebracht. Es passierte einige Zeit nichts. Am 19. Oktober 2011 fand dann die Anhörung zu diesem Entwurf statt.
Danach wurde von Herrn Kollegen Rolfes, CDU, stolz verkündet, dass die Regierungskoalition mit Rückenwind segelt. Man rühmte sich der Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände, dass man zukünftig die Entscheidung den Landkreisen überlassen will, ob und wie sie die Rettungsdienstleistungen ausschreiben.
Dafür dürften sie zwischen dem bisherigen Submissionsmodell oder dem so genannten Konzessionsmodell wählen.
Schon damals stellten die kommunalen Spitzenverbände durch ihren Vertreter Dr. Meyer fest, dass die Regeln des europäischen Vergaberechts nicht disponibel sind, auch nicht durch einen Landesgesetzgeber.
Herr Dr. Meyer hat deutlich darauf hingewiesen, dass wir es im Bereich der Rettungsdienstleistungen mit einer sehr komplexen rechtlichen Materie zu tun haben.
Der Landesgesetzgeber hat es mit zwei neueren sehr komplexen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu tun. Wir alle kennen die regelmäßigen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und Entscheidungen des Oberlandesgerichts.
Die kommunalen Spitzenverbände wünschen sich eine rechtssichere Ausgestaltung des Rettungsdienstgesetzes.
Anrede
Der Gesetzentwurf wurde nach der Anhörung am 2. Februar 2012 im Innenausschuss beraten. Diese Beratung war ein "Fiasko".
 Die Stellungnahme des "Gesetz und Beratungsdienstes", die die vorgesehene gesetzliche Reglung grundsätzlich in Frage stellte, war eine vernichtende Ohrfeige für den Gesetzentwurf aus dem Hause Schünemann.
Zu den überflüssigen, sprachlichen Verwirrungen zum Beispiel zu den Großschadensereignissen will ich gar nichts mehr sagen. Hier wurde zu guter letzt wenigstens auf den GBD gehört.
Die gewollte Regelung zum "Hilfsorganisationenprinzip", die die Eignung und Bereitschaft zur Mitwirkung am Katastrophenschutz bei der Auswahl der Beauftragten berücksichtigen soll, ist in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht mehr als problematisch.
Auch in dem von Ihnen so gepriesenen Konzessionsmodell darf es aufgrund des Primärrechts keine Bevorzugung gewachsener Strukturen geben.
Die Unterscheidung zwischen Submissionsmodell und Konzessionsmodell, auch mit dem zuletzt vorgenommenen Zusatz, dass der Beauftragte im Namen des Rettungsdienstes handelt, ist ein "Behelfskonstrukt".
Der GBD weist ausdrücklich darauf hin, dass angesichts der beim Bundesrat liegenden Drucksache 874/11 zur Richtlinie der EU in Sachen Konzessionsvergabe und des Vorschlags der EU zur Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, dass Ziel der zusätzlichen Einführung des Konzessionsmodells nicht erreicht werden kann.
Um es noch einmal ganz einfach deutlich zu machen: Sie können nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Sie können nicht die Vorschriften des Submissionsmodells eins zu eins auf das Konzessionsmodell übertragen. Und nennenswerte größere Handlungsspielräume bietet das Konzessionsmodell ebenfalls nicht gegenüber dem bekannten Submissionsmodell. Denn die Kommunen müssen sich an Recht und Gesetz halten.
Anrede
Die Grüne Landtagsfraktion will ein rechtssicheres Rettungsdienstgesetz. Ein Gesetz aus einem Guss! Und kein auf die Schnelle zusammengestoppeltes Gesetz!
Die "große Koalition" aus CDU/FDP und SPD lässt die Kommunen und die Anbieter des Rettungsdienstes mit diesem vorgelegten Gerippe von einem Rettungsdienstgesetz ins offene Messer laufen.
Wir Grüne wollen, wie die Kommunalen Spitzenverbände ein rechtssicheres Gesetz und lehnen diesen Schnellschuss aus dem Hause Schünemann ab!!!