Rede: Brandschutzgesetz
Anrede
Wir alle kennen die Nachwuchsprobleme der Freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen. Das viel und oftmals hoch gelobte Ehrenamt kämpft um Freiwillige!
Die Jugendfeuerwehr scheint für junge Menschen nicht attraktiv zu sein, bzw. es gibt attraktivere Angebote. Dazu kommen die starken Veränderungen im Schul- und Berufsleben.
Von Ihnen wird Leistung, Flexibilität und vor allem Mobilität erwartet. Die Anforderungen im Schul-, Ausbildungs- und Berufsalltag sind mit denen der Freiwilligen Feuerwehr und ihren Bedarfen (Verfügbarkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit und Einsatzfähigkeit) nicht unbedingt kompatibel.
Anrede
Die Feuerwehrangehörigen verrichten ihren (ehrenamtlichen) Dienst für die Allgemeinheit in über 3.300 Ortsfeuerwehren.
Dafür an dieses Stelle ein dickes Dankeschön!!!
Anrede
Die Nds. Landesregierung legt ein neues Brandschutzgesetz vor, das die Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehren stärker berücksichtigen soll!
Anrede
Als wichtigste Änderung wird jetzt die Möglichkeit angepriesen, dass man zukünftig in 2 Freiwilligen Feuerwehren Mitglied sein kann, am Wohnort und am Arbeitsplatz. Natürlich ist es gut, wenn es zukünftig möglich ist, die ehrenamtlichen Feuerwehrleute dort einzusetzen, wo sie regelmäßig zur Verfügung stehen.
Das wiederum kann eine zusätzliche Belastung der Feuerwehrleute sein, durch doppeltes Training und auch für den Arbeitgeber.
Anrede
Ich frage mich auch, wie zukünftig die Statistik aussieht. Die Doppelmitgliedschaft kann zur Folge haben, dass wir auf vielen Dörfern offiziell eine Ortsfeuerwehr haben, inoffiziell die Ortsfeuerwehr nicht existent ist, da die Mitglieder größtenteils auswärts berufstätig sind und damit in der Ortsfeuerwehr im Brandfall nicht eingesetzt werden können.
An diesem Punkt ist noch immenser Klärungsbedarf, denn das Ziel ist eine freiwillige Feuerwehr, die im Ernstfall auch einsatzfähig und verfügbar ist.
Anrede
Interessant ist ebenfalls, dass die Feuerwehrbedarfsplanung als Kann-Regelung neu ins Gesetz(§ 2, Abs. 2) aufgenommen wurde. Bezüglich der Umsetzung haben wir Grüne unsere Zweifel. Es soll zwar eine Bedarfsplanung geben, aber die Inhalte einer Bedarfsplanung stehen nicht im Gesetz, sondern in der VO aus 2010/2011. Aus unserer Sicht gehören sie ins Gesetz. Ihr Vorgehen zeugt nicht von Gesetzesklarheit.
Anrede
Durch die neue Befugnis "Verursacherprinzip" in § 2, Abs. 5, können Eigentümer, Besitzer von Anlagen/Grundstücken mit erhöhtem Brandrisiko und Explosionsrisiko verpflichtet werden, die erforderlichen Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel oder Geräte bereitzustellen.
Es ist richtig, dass jemand, der eine besondere Gefahr schafft auch dafür zu sorgen hat, dass diese Gefahr abgewehrt wird. Diese Regelung existiert bereits in 10 Bundesländern.
Auch die aufgenommen Kostenerstattung, z.B. bei der Entsorgung von kontaminierten Löschwasser in einem Industriegebiet, wird sich für die Kommunen schwierig gestalten. Hier fehlen klare Kriterien.
Anrede
Zurzeit ist eine aktive Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr zwischen dem 16. und dem 62. Lebensjahr möglich. Wie bei der Berufsfeuerwehr und Polizei ist damit die Altersgrenze erreicht.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr handelt es sich aber um ein Ehrenamt, dass ehrenamlich ausgeübt wird.
Wir würden gerne im Rahmen der Anhörung über eine Öffnung der Altersgrenze sprechen. Entgegen Ihrer Aussage, dass die Festlegung der Altersgrenze im aktiven Dienst an der Vollendung des 62. Lebensjahres dem Votum der Mehrheit der Feuerwehrmänner/-frauen entspricht, haben wir andere Aussagen aus den Kommunen und von aktiven Feuerwehrmännern/-frauen vorliegen. Sie wenden sich gegen die Zwangsausmusterung aus dem aktiven Dienst.
Anrede
Richtig und gut ist die Aufnahme der Kinderfeuerwehren.
Die Frage ist aber, ob die eine Erwähnung im Gesetz und die Aufforderung an die Kommunen auf die Förderung und Unterstützung von jungen Brandbekämpfern ein besonderes Augenmerk zu legen, ausreicht!
Die Konkurrenz unter den jungen Nachwuchskräften ist nicht nur bei der Freiwilligen Feuerwehr groß. An diesem Punkt muss präzise überlegt werden, wie junge Menschen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr begeistert werden können und wie das Land die Kommunen dabei unterstützen kann.
Anrede
Ich freue mich auf die Anhörung mit den Feuerwehren und den Kommunen und die anschließende Beratung.