Meta Janssen-Kucz: Rede zur Verlängerung der Anwendbarkeit des Infektionsschutzgesetzes

TOP 3: Anwendbarkeit von §28 a Abs. 1 bis 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede

Im Dezember haben wir bereits einmal auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) § 28 a einen entsprechenden Antrag beschlossen, der bis zum 6. März befristet war.

Der vorliegende Antrag der Landesregierung soll die Anwendbarkeit des Infektionsschutzgesetzes bis zum 6. Juni, also wiederum um drei Monate, verlängern.

Aktuell haben wir eine andere Lage als im Dezember und 14 Tage nach der Beschlussfassung im Ausschuss am 10.02.22 wissen wir heute, dass wir den Höhepunkt der Omikron-Welle vermutlich überschritten haben und mit langsamen Schritten die Infektionszahlen zurückgehen.

Noch nicht zurück gehen die Hospitalisierungsquoten und auch die Belegung der Intensivbetten stagniert. Die Bedrohung des Gesundheitssystems als auch der kritischen Infrastruktur scheint vorerst gebannt.

Anrede

Wir waren uns mit den Regierungsfraktionen im Ausschuss einig, dass eine Verlängerung der Maßnahmen notwendig ist, um im Zweifel ad-hoc reagieren zu können.

Grundsätzlich benötigen wir die Verlängerung des IfSG, um Maßnahmen nach § 28 a, Absätze 1-6, gegebenenfalls in Form einer entsprechenden Verordnung auf den Weg zu bringen, aber auch um Basisschutzmaßnahmen, wie Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Hygienekonzepte und Testkonzepte beibehalten zu können.

Die Lage ist aus unserer Sicht fragil und auch höchst gefährlich, insbesondere, wenn man sich neue Virus-Mutanten anschaut, dürfen wir uns nicht zu sehr in Sicherheit wiegen und leichtsinnig werden.

Ich höre zwar die FDP und ihr Reden über Freedom-Day, aber Basisschutzmaßnahmen werden uns weiterhin über einen langen Zeitraum begleiten. Wir Grüne werden uns definitiv nicht dem Windhundrennen um Lockerungen anschließen, aber wir wollen den Menschen auch Perspektiven für mehr Normalität bieten.

Deshalb beantragen wir hier und heute, keinen 3-monatigen Vorratsbeschluss zu fassen, sondern ihn auf 2 Monate bis zum 6. Mai zu begrenzen.

Damit setzen wir ein verantwortungsbewusstes Zeichen als Parlament für unsere Bürger:innen, vor allem aber für die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen.

Bund und Länder sind sich einig, dass auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und vor allem zum Schutz von vulnerablen Gruppen benötigt werden.

Dem schließen wir Grüne uns an. Es wäre schön gewesen, wenn wir schon heute zumindest grob den rechtlichen Rahmen kennen würden, das ist aber nicht der Fall.

Auf jeden Fall wird es eine Regelung für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in den Landkreisen und Städten geben, die sogenannte Hot-Spot Strategie, die in der aktuellen Verordnung schon aufgenommen wurde.

Anrede

Lassen Sie uns hier und heute über eine Grundlage von längstens 2 Monaten abstimmen, auch wenn es vorerst nur eine Gültigkeit bis zum 19.03.22 hat, dann muss die Bundesregierung neu liefern!

Zeigen wir den Bürger:innen Perspektiven auf, ohne leichtsinnig zu werden. Denn Gesundheit ist ein Menschenrecht, dem wir als Parlament verpflichtet sind.

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