Meta Janssen-Kucz: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede

es ist geschafft, die Beschlussempfehlung des Niedersächsischen Pflegegesetzes liegt vor. Das ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Pflege.

Wir haben gemeinsam im Ausschuss an der ursprünglichen Vorlage einige Verbesserungen vorgenommen.

Zukünftig wird es eine Beschwerdestelle Pflege zur Wahrung der Rechte von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen, sowie für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen geben. Aber die Beschwerdestelle soll nicht nur Ansprechpartnerin für Pflegebedürftige und Pflegekräfte sein, sie soll auch auf die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der pflegerischen Versorgung hinwirken.

Aber das Wichtigste ist, die Beschwerdestelle soll ihre Aufgaben unabhängig und weisungsungebunden wahrnehmen. Das ist ein Meilenstein um den lange gerungen wurde.

Zweitens wird es zukünftig regelmäßige Pflegekonferenzen geben. Diese sollen in den Regionen und Landkreisen die pflegerische Versorgung der Bevölkerung, die notwendige pflegerische Versorgungs- und Beratungsstruktur im Auge haben. Auch die notwendige Schaffung und Weiterentwicklung von altersgerechten Quartieren, vor allem unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen soll im Fokus stehen, notwendige Veränderungen auf den Weg gebracht werden.

Das Herzstück ist aber die Tariftreue, bzw. die tarifangeglichene Vergütung mit Bundesrecht mit Wirkung zum 1.9.2022, die an die Investitionsmittel gekoppelt ist.

Ich hoffe, dass sich unsere Erwartungen durchsetzen und keine sozialen und auch privaten Anbieter auf der Strecke bleiben. Pflege muss adäquat bezahlt werden, sonst kann sie nicht die Qualität liefern, die wir für die zu pflegenden Menschen benötigen. Gute Arbeit muss gut bezahlt werden, aber auch über die Kostenträger refinanziert werden.

Aufgenommen haben wir zusätzlich in den Gesetzentwurf die eingestreute Kurzzeitpflege, also Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen. Das bisherige Angebot in Niedersachsen war und ist nicht ausreichend. Neben über 93.000 Menschen in Dauerpflege benötigen fast 3.500 Menschen Kurzzeitpflege. Insbesondere im ländlichen Raum fehlen heute schon die Kurzzeitpflegeplätze.

Sie sind wichtig nach einem Krankenhausaufenthalt, genauso wie für die Entlastung pflegender Familienangehöriger, damit zum Beispiel auch die mal Urlaub machen können.

Aus wirtschaftlichen Gründen wurden diese Plätze von den Einrichtungen in der Vergangenheit stark zurückgefahren.

Wir hoffen, dass mit den eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 7 Mio. € zukünftig wieder verstärkt Kurzzeitpflegeplätze eingerichtet werden.

Es ist kein großer Wurf das Pflegegesetz, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen!

 

Zurück zum Pressearchiv