Meta Janssen-Kucz: Rede zu Notfallversorgung auch zukünftig flächendeckend sicherstellen (Antrag SPD/CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die dreigliedrige Notfallversorgung in Deutschland ist grundsätzlich dafür ausgelegt, kurzfristigen medizinischen Behandlungsbedarf jeder Art zu decken: von plötzlichen Bauchschmerzen und gebrochenen Knochen bis hin zu Herzinfarkt, Schlaganfall und Polytrauma.

In der Theorie gibt es für jede dieser Erkrankungen eine passende Anlaufstelle. In der Praxis jedoch gelangen insbesondere Menschen mit ambulantem Behandlungsbedarf viel zu selten an die richtige Anlaufstelle. Im Ergebnis werden Notaufnahmen und Rettungsdienst übermäßig beansprucht.

Das liegt aber nicht etwa daran, dass Menschen sich am Freitagnachmittag freiwillig sieben Stunden mit Bauchschmerzen in eine Notaufnahme setzen, sondern daran, dass sie häufig nicht wissen, wo sie die passende Hilfe bekommen.

Bisher gibt es in der Notfallversorgung keinerlei Steuerung. Abgesehen von lebensbedrohlichen Notfällen können die meisten Menschen mit akuten Beschwerden frei wählen, ob sie zum kassenärztlichen Bereitschaftsdienst gehen, in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses oder gar den Rettungsdienst rufen.

Umfragen zeigen jedoch, dass viele Menschen die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgaben gar nicht kennen. Die Fehlinanspruchnahme insbesondere der Notaufnahmen ist somit keine böse Absicht, sondern schlicht Unwissenheit.

Eine Reform der Notfallversorgung ist deshalb dringend nötig. Menschen mit akuten Beschwerden brauchen verständliche Strukturen:

eine Telefonnummer,

eine Anlaufstelle,

eine Form der Ersteinschätzung.

Das hat der Sachverständigenrat bereits 2018 empfohlen und auch die Enquete-Kommission ist zu diesem Ergebnis gekommen.

Ich halte es deshalb für notwendig und richtig, auch bei der Notfallversorgung die Sektorgrenzen zu überwinden und sowohl über integrierte Leitstellen, als auch über integrierte Notfallzentren eine standardisierte Ersteinschätzung vorzunehmen und dann an die jeweils richtige Anlaufstelle zu verweisen.

Mit dem sog. Ein-Tresen-Modell haben wir zum Beispiel in Leer bereits gute Erfahrungen gemacht.

Anrede,

dafür muss jedoch die Bundesregierung zunächst die Rahmenbedingungen schaffen und ich hoffe sehr, dass bald umgesetzt wird, was im Koalitionsvertrag der Ampel angekündigt ist und was wir mit diesem Antrag verstärken.

In Niedersachsen können wir unseren Beitrag zu einer besseren Notfallversorgung insbesondere in der Fläche leisten, indem wir erfolgreiche Modellprojekte wie Telenotärztin oder Gemeindenotfallsanitäter auch in weitere Kommunen bringen.

Anrede,

uns ist es wichtig, dass dieser Antrag hier und heute beschlossen wird. Die Enquete hat diese Punkte intensiv beraten und den dringenden Handlungsbedarf bestätigt.

Mit der Beschlussfassung zum neuen Krankenhausgesetz am Dienstag haben wir ebenfalls Verbesserungen in der Notfallversorgung verankert.

Um diese Verbesserungen auf den Weg zu bringen, brauchen wir jetzt die Neuregelung der Notfallversorgung auf Bundesebene, um eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung im Flächenland Niedersachsen zeitnah sicher zu stellen.

Vielen Dank.

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