Kleine Anfrage:Ist die Schiffssicherheit auf der Elbe und auf anderen niedersächsischen und deutschen Wasserwegen sichergestellt?

„Mit der Größe wächst auch das Risiko“, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 03.04.2021. „Nicht ohne Grund betrachten die Versicherer seit einigen Jahren die Stahlgiganten mit wachsender Skepsis. Der Spezialversicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) warnt besonders vor den Gefahren durch Havarien. Der Versicherer hat ausgerechnet, dass ein Schiffsunfall im schlimmsten Fall einen Schaden von bis zu vier Milliarden Dollar verursachen könnte. (...) Schon vor der Suez-Blockade häuften sich die Warnzeichen dafür, dass Containerschiffe möglicherweise zu groß geworden sind. Es gibt eine beunruhigende Serie von Containerverlusten auf hoher See. Ein schlechtes Bild geben die Giganten auch ab, wenn es brennt. Feuer auf Containerschiffen sorgen immer wieder für spektakuläre Schäden.“ Der Brandschutz auf den Schiffen habe nicht Schritt gehalten mit ihrer Größe. Der Generalsekretär bei der Internationalen Transportversicherervereinigung IUMI sehe dringenden Handlungsbedarf: „An Land würde niemand ein Lagerhaus so bauen.“

In Niedersachsen sind einige dieser Schiffe einschlägig bekannt. Die CSCL Indian Ocean (19 000 TEU) blockierte 2016 nach einem Ruderschaden sechs Tage lang die Elbe. Die Ever Given beschädigte im Februar 2019 bei einem schweren Unfall eine Fähre in Blankenese. Die wochenlange Irrfahrt des brennenden Containerschiffs MSC Flaminia (6 750 TEU) endete im Jahr 2012 vorläufig in Wilhelmshaven und verursachte zudem einen jahrelangen Rechtsstreit um die Kosten. Die MSC Zoe (19 250 TEU) verlor im Januar 2019 mehr als 250 Container vor Borkum. Dabei fließen die Informationen über geladenes Gefahrgut, Waffen und radioaktive Stoffe spärlich oder gar nicht und können Rettungsmannschaften und Anlieger zusätzlich gefährden.

Große Containerschiffe sind bei seitlichen Winden wegen der Höhe der Aufbauten erheblichen Kräften ausgesetzt, die die Steuerungsfähigkeit einschränken. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und Bekanntmachungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sehen für die Elbe und andere Wasserwege verschiedene Regelungen u. a. für außergewöhnlich große Fahrzeuge, Wegerechtsschiffe, Verkehrsgruppen, (tideabhängige) Tiefgänge, Begleitung von Schlep-pern, Lotsenpflicht, technische Anforderungen, Überholen, Begegnung, Windgeschwindigkeit und Fahrzeuggeschwindigkeit vor. Der Weltverband für verkehrswasserbauliche Infrastruktur (PIANC, c/o BMVI Ref WS 12) gibt Empfehlungen für Fahrrinnenbreiten. Der Bund ist gemäß dem Bundeswasserstraßengesetz auf den Seewasserstraßen und den angrenzenden Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen nach Maßgabe einer mit den Ländern zu schließender Vereinbarung zuständig für die Gefahrenabwehr bei Bränden, die den Verkehr beeinflussen können. Diejenigen Brandschutzaufgaben, die der „Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zuzuordnen sind, fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer.

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