Gesetzentwurf der CDU/FDP:Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz

Unser Dank gilt dem Gesetz und Beratungsdienst des Landtages, der den in Teilen katastrophalen und widersprüchlichen Gesetzentwurf von schwarz-gelb so überarbeitet hat, dass er aus rechtlicher Sicht klar und verständlich strukturiert ist.

Unser Dank gilt dem Gesetz und Beratungsdienst des Landtages, der den in Teilen katastrophalen und widersprüchlichen Gesetzentwurf von schwarz-gelb so überarbeitet hat, dass er aus rechtlicher Sicht klar und verständlich strukturiert ist.


Das Brandschutzgesetz der Fraktionen von CDU/FDP sollte ein modernes Gesetz werden. Ein Gesetz, dass in die Zukunft weist und die demografische Entwicklung in Niedersachsen berücksichtigt.


Nach Anhörung und Beratung im Innenausschuss steht fest, dass sich dieser Anspruch nicht im Gesetz wiederfindet.

Wir bekommen ein neues Brandschutzgesetz, doch vorrangig passt es sich an die Realitäten des praktizierten Brandschutzes in Niedersachsen an.

Es ist bei weitem nicht nachhaltig und zukunftstauglich.


Anrede

Neben den Jugendfeuerwehren finden sich im Gesetz die Kinderfeuerwehren wieder. Sie gibt es schon vielerorts in Niedersachsen(geführt als Kinderabteilung der FW). An dem Punkt wurde der notwendigen frühzeitigen Nachwuchsgewinnung und der praktizierten Realität gesetzlich Rechnung getragen.


Gut ist auch, dass es künftig nur noch "Aktive" gibt – egal ob in der Kinderfeuerwehr oder in der Altersabteilung. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind Freiwillige!

Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren sind "aktiv". Egal welcher Altersklasse sie angehören, egal ob sie einen Brand bekämpfen oder sich anderweitig im Brandschutz engagieren.


Anrede

Die Zahl der Brände in Niedersachsen steigt, aber die Anzahl der Mitglieder in den Feuerwehren ist im dritten Jahr in Folge gesunken.


Wir haben noch 124.740 aktive Brandschützer. Die Zahl ist im vergangenen Jahr um 2.132 gesunken. Davon sind 38. 902 Mitglieder in Kinder- und Jugendfeuerwehren aktiv. Im vergangenen Jahr wurden mangels Mitglieder 27 Ortsfeuerwehren zusammengelegt.


Das heißt, dass wir zur Zeit jährlich fast 2 % unserer BrandschützerInnen verlieren, in der Tendenz steigend!


Anrede

Innenminister Schünemann hat am 9.07.12 bei der Vorstellung des Jahresberichts der Feuerwehren festgestellt, dass die Sicherheit der Niedersachsen in Brandfällen nachhaltig gewährleistet ist und das neue Brandschutzgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen bildet.


Doch angesichts der genannten Zahlen und der steigenden Herausforderungen in den Brandeinsätzen, vor allem der Steigerung um 7,4 % bei den Großbränden haben wir Grüne an dieser Schünemann-These unsere berechtigten Zweifel.


Anrede

Wir haben es mit 2 Entwicklungen zu tun: der sinkenden Mitgliederzahl in den Feuerwehren und der steigenden Zahl an Brandeinsätzen, insbesondere bei Großbränden. Dazu kommt die sinkende Bereitschaft der Arbeitgeber, die Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren freizustellen.

 

Und gerade diese Trends hat die schwarz-gelbe Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf, den ja auch die Sozialdemokraten mit unterstützen, nicht ausreichend berücksichtigt.


Die angestrebten Doppelmitgliedschaften sind sinnvoll, da heute in vielen Fällen Wohnort und Arbeitsplatz weit voneinander entfernt sind. Dennoch suggerieren diese Doppelmitgliedschaften eine Sicherheit im Dorf/in der Gemeinde, die de facto nicht gegeben ist.


Im Ernstfall stehen die Mitglieder der Feuerwehren nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung. Auf dem Papier haben sie damit die notwendige Stärke einer Ortswehr, aber im Alltag wird es kritisch.


Anrede

Damit kommen wir zum strittigsten Punkt in diesem Gesetz, der Altersgrenze in § 12. Diese Begrenzung von ursprünglich 62, jetzt auf 63 Jahre, ist absolut nicht mehr zeitgemäß.


Ebenso die Option, dass Angehörige der Altersabteilung auf Anforderung der GemeindebrandmeisterIn zu Übungen und auf Anforderung der Einsatzleiterin zu Einsätzen herangezogen werden können, ist realitätsfern. Noch realitätsferner ist, dass eine Satzung vor Ort zukünftig regeln soll, wer zum Dienst herangezogen werden kann(§ 15) und wer nicht. Das gibt Unfrieden vor Ort!


Anrede

Zurück zur Altersgrenze von jetzt 63 Jahren. Wieso gibt es keine klare Regelung – eine Regelung ohne Wenn und Aber, die der Realität Rechnung trägt. Der Realität in der Rentenversicherung und auch der Realität im geänderten niedersächsischen Beamtenrecht?


Wir Grüne können es nicht nachvollziehen, weshalb wir auf Landes- und Bundesebene mit einer Vielzahl von Programmen versuchen, die Generation 60 plus zu aktivieren und mehr Menschen für mehr bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen?


Und hier, bei den Freiwilligen Feuerwehren werden Ehrenamtliche/Freiwillige ausgemustert! Man verzichtet per Gesetz auf ihr Wissen, auf ihr Know-how!!!


Wir Grüne in den Kommunen und die freiwilligen Feuerwehren vor Ort wollen eine bedarfsgerechte, flexible Regelung der Altersgrenze in den Satzungen der Feuerwehren.


Die Aktiven kennen die unterschiedlichen Bedarfe im Flächenland Niedersachsen. Dazu kommt, dass eine Satzungsänderung vor Ort einfacher und zeitnaher umzusetzen ist als eine Gesetzesänderung!


Anrede

Schon bei der Einbringung des Gesetzes im Februar 2012 hatte ich angemerkt, dass es nicht ausreichend ist, die Feuerwehrbedarfsplanung(§ 2) als "Kann-Regelung" ins Gesetz aufzunehmen. Und sie schafft vor allem keine Rechtssicherheit.


Zukünftig gibt es einen bunten Flickenteppich in Sachen Feuerwehrbedarfsplanung in Niedersachsen. Entweder es gibt eine oder keine, klare gesetzliche Vorgaben gibt es ebenso wenig.


Damit kann man sich die Bedarfsplanung auch schenken, wenn es keine Vorgaben gibt, die festlegen, wie der Bedarf definiert wird und damit dem Brandschutz ausreichend Rechnung getragen wird.


Diese Punkte und andere im Gesetzentwurf haben entscheidend bei uns Grünen dazu beigetragen das Gesetz abzulehnen.


Anrede

Ich bedanke mich im Namen der Grünen Landtagsfraktion bei den vielen Aktiven in den niedersächsischen Feuerwehren.


Sie sind, egal ob jung oder alt, zu unserem Schutze aktiv und neben dem Sport das Rückgrat des ehrenamtlichen Engagements in der Fläche sind.


Dennoch bleibt in einer neuen Regierung noch viel zu tun, um den Brandschutz in Niedersachsen zu sichern und nachhaltig zukunftsfähig zu gestalten.

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