Antrag: Schutz vor Passivrauchen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die Bundesregierung hat sich ihrer Verantwortung zur Umsetzung eines umfassenden Schutzes von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, insbesondere im Bereich des bundesgesetzlich geregelten Arbeitsschutzes und beim Arbeitsstättenrecht nicht gestellt. Die in der Regierungskoalition ausgehandelten Eckpunkte zum Schutz vor Passivrauchen waren in ihrer Ausgestaltung, insbesondere bei Gaststätten, Restaurants und Diskotheken inhaltlich und rechtlich nicht konsequent. Statt diesen unzureichenden Vorschlag vor allem im Hinblick auf die Instrumente zur Durchsetzung eines besseren Schutzes vor Passivrauchen zu überarbeiten hat es die Regierungskoalition vorgezogen, ihren Antrag gleich ganz zurückzuziehen. Die juristische Begründung hierfür ist vorgeschoben und soll die Untätigkeit der Bundesregierung kaschieren. Die wirtschaftlichen Interessen der Zigarettenindustrie werden von ihr offensichtlich höher bewertet als der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die nun an die Bundesländer delegierte Verantwortung droht zu einem Flickenteppich an Regelungen zu führen.
Die Landesregierung wird aufgefordert:
- sich für eine konsequenten Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern im eigenen Land und auf Bundesebene einzusetzen,
- eine Initiative im Bundesrat einzubringen mit dem Ziel, das Arbeitsschutzrecht des Bundes so zu fassen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam vor dem Passivrauchen geschützt werden und dabei insbesondere die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr in § 5 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung gestrichen wird.
Begründung
Es besteht Handlungsbedarf für einen effektiveren Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vor dem Passivrauchen in Deutschland, insbesondere in Arbeitsbereichen mit Publikumsverkehr. Bei diesen Arbeitsstätten sind die Gefahren gesundheitlicher Schädigungen besonders groß und die dort beschäftigten Arbeitnehmer bedürfen darum eines besonderen Schutzes. Es geht nicht darum das Rauchen zu verbieten, sondern um den Schutz von NichtraucherInnen vor dem zwangsweisen Passivrauchen. Bei dieser Gefährdung anderer finden die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Rauchenden ihre Grenze.
Die Bundesregierung hat sich nach Vorlage ihrer Eckpunkte zum Nichtraucherschutz ihrer politischen und rechtlichen Verantwortung zur Umsetzung der dort formulierten gesundheitspolitischen Ziele mit Hinweis auf die neuen Zuständigkeiten der Bundesländer im Gaststättenrecht entzogen und die Ministerpräsidenten der Länder gebeten, bis März Vorschläge für eine besseren und möglichst bundeseinheitlichen Nichtraucherschutz zu erarbeiten. Die Bundesregierung kann aber nach übereinstimmender Auffassung von Experten den Nichtraucherschutz über das bundesgesetzlich verankerte Arbeitsstättenrecht sowie über das Arbeitsschutzgesetz regeln. Dieser Weg sollte wegen der erforderlichen Einheitlichkeit des Nichtraucherschutzes im gesamten Bundesgebiet auch weiterhin verfolgt werden. Hierzu soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative beschließen und in die Beratungen der Länderkammer einbringen. Dabei soll das Ziel des Gesundheitsschutzes in Gaststätten durch ein grundsätzliches Rauchverbot gewährleistet werden. Die Ausweisung einzelner NichtraucherInnentische oder nicht räumlich getrennter NichtraucherInnenbereiche gewährleistet hingegen keinen wirksamen Schutz vor Passivrauchen.Fraktionsvorsitzender