Antrag: Programm für ein familien- und kinderfreundliches Niedersachen -Bildungs- und Betreuungsangebote der Kindertagesstätten ausbauen

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Wir brauchen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche, um allen die Chance auf ein eigenverantwortliches Leben als selbständiges und geschätztes Mitglied der Gesellschaft zu eröffnen.

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Wir brauchen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche, um allen die Chance auf ein eigenverantwortliches Leben als selbständiges und geschätztes Mitglied der Gesellschaft zu eröffnen. Zentrales Ziel muss es sein allen Kindern gleichberechtigte Teilhabe am Bildungsprozess zu eröffnen. Eine verlässliche und hochwertige Infrastruktur zur Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder ist unabdingbar, um Kinder individuell zu fördern. Der Förderung in den ersten Lebensjahren kommt dabei ein besonderes Gewicht zu. Insbesondere für Kinder, die unter benachteiligten sozialen Verhältnissen aufwachsen und für Kinder mit Migrationshintergrund bieten Kinderbetreuungseinrichtungen die notwendige frühzeitige Förderung.

In Niedersachsen ist das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder noch immer unzureichend. Nur für 2,3% der Unter-Dreijährigen steht ein Krippenplatz zur Verfügung, nur für ca. 12% der Drei- bis Sechsjährigen Kinder ein Ganztagsplatz in einem Kindergarten. Das Angebot in Niedersachsen ist damit deutlich schlechter als im Durchschnitt der westlichen Bundesländer.

Der notwendige Ausbau der vorschulischen Betreuungs- und Bildungsangebote ist nur von Gemeinden, Ländern und Bund gemeinsam zu bewältigen.

Der Landtag fordert die Landeregierung deshalb auf, gemeinsam mit den Kommunen und dem Bund auf einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder in Niedersachsen hinzuwirken.

1. Ausbau des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten

Das Land setzt sich gemeinsam mit den Kommunen dafür ein,

  • dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen für Unter-3-Jährige geschaffen wird und
  • dass das Angebot an ganztägigen Kinderbetreuungsplätzen für 3- bis 6-Jährige bedarfsgerecht ausgeweitet wird.

Die Landesregierung setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, einen Rechtsanspruch auf einen qualifizierten Ganztagsbetreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zeitnah zu verankern.

2. Entwicklung der pädagogischen Qualität der Kindertagesstätten

    • Gemeinsam mit der Nationalen Qualitätsinitiative (NQI) werden auf der Grundlage des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung im Elementarbereich verbindliche Bildungsstandards für die Kindertagesstätten entwickelt.
    • Gemeinsam mit den Trägern der Kindertagesstätten und mit dem Bund werden Qualitätsmanagementsysteme entwickelt, die die Arbeit der Kindertagesstätten extern evaluieren und zertifizieren.
    • Das Land wirkt gemeinsam mit dem Bund auf die qualitative Anhebung der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher auf Hochschulniveau hin, um in den vorschulischen Einrichtungen perspektivisch einen Personal-Mix zu etablieren.

3. Kostenfreies Bildungsjahr vor der Schule

Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung wird als "Bildungsjahr für Kinder" gestaltet. In diesem Jahr wird der Übergang auf die Schule gezielt vorbereitet. In einer Mischung aus freien Aktivitäten und gezielten Lerneinheiten soll die kindliche Neugier unterstützt, ein altersangemessenes Lernen gefördert und Entwicklungsrückstände - insbesondere in der Sprachentwicklung - ausgeglichen werden. Die Angebote im "Bildungsjahr für Kinder" sollen in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule konzipiert und umgesetzt werden.

Für die Teilnahme am "Bildungsjahr für Kinder" ist eine Kernzeit von vier Stunden am Tag verpflichtend. Für die Eltern ist die Teilnahme am Angebot des "Bildungsjahres für Kinder" kostenfrei. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt das Land.

Die Landesregierung setzt sich beim Bund für eine Umgestaltung des Ehegattensplittings zu einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag und für eine gerechte Besteuerung von großen Erbschaften ein. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden für die Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung verwendet.

Begründung

Das Angebot der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen muss quantitativ und qualitativ massiv ausgebaut werden. Nur so können die Eltern kleiner Kinder wirkungsvoll unterstützt, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf verwirklicht und Kinder frühzeitig intensiv gefördert werden.

Die Bundesregierung stellt den Ländern im Zusammenhang mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz die notwendigen Mittel zur Verfügung, um das Angebot an Betreuungsplätzen für Unter-Dreijährige auf eine Quote von 20% zu verbessern. Mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr soll sichergestellt werden, dass mit diesen Mitteln tatsächlich ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen geschaffen wird.

Durch das bisherige Angebot von Halbtagskindergartenplätzen wird eine Erwerbstätigkeit beider Eltern, insbesondere auch der Mütter, kaum ermöglicht. Deshalb ist auch ein bedarfsgerechter Ausbau des Angebots an Ganztagsplätzen notwendig.

Der quantitative Ausbau der Kindertagesstätten muss mit qualitativen Verbesserungen einhergehen. Entsprechend den Empfehlungen aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht ist ein Qualitätssicherungssystem auf der Grundlage von verbindlichen Bildungsstandards aufzubauen. Die Aus- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte ist darüber hinaus ein zentraler Schlüssel für die Qualitätsentwicklung. Die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau ist deshalb ein notwendiger Schritt.

Verschiedene Untersuchungen (z.B., Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW, 2002, Abschätzung der (Brutto-)Einnahmeeffekte öffentlicher Haushalte und der Sozialversicherungsträger bei einem Ausbau von Kindertageseinrichtungen) haben gezeigt, dass ein umfangreiches Kinderbetreuungsangebot zu erheblichen Steuermehreinnahmen und Beitragsmehreinnahmen bei den Sozialversicherungen führt und Einsparungen von Transferleistungen ermöglicht

Der notwendige Betreuungsausbau und die Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung erfordern aber zunächst erhebliche Mehrausgaben. Nach Schätzungen und Berechnungen des DIW und von McKinsey ist davon auszugehen, dass für den schrittweise erfolgenden Ausbau und die Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung in Niedersachsen im kommenden Jahr ca. 280 Millionen Euro und ab 2010 ca. 800 Millionen Euro jährlich zusätzlich aufgewendet werden müssen.

Um diesen Ausbau und eine Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung finanzieren zu können, bedarf es über die Selbstfinanzierungseffekte hinaus einer soliden Finanzierung. Die Landesregierung muss sich daher beim Bund, über die im Tagesbetreuungsausbaugesetz zugesagten Mittel hinaus, für eine Umwandlung des Ehegattensplittings zu einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag von 10.000 Euro und eine gerechtere Besteuerung großer Erbschaften einsetzen.. Insgesamt würden so bundesweit Finanzmittel in Höhe von 7 Milliarden Euro jährlich für ein quantitativ und qualitativ bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot zur Verfügung stehen.

Fraktionsvorsitzender  

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