Antrag: Einkommensschwache Eltern bei Kita-Beiträgen entlasten und nicht belasten
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 14.06.05
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag setzt sich dafür ein, dass einkommensschwache Eltern bei den Kita-Beiträgen entlastet und nicht belastet werden. Insbesondere darf es nicht dazu kommen, dass Eltern ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte schicken, weil sie die Elternbeiträge nicht zahlen können.
Der Landtag spricht sich dagegen aus, dass Eltern schon ab einem Einkommen von 573 € Elternbeiträge für die Kindertagesstätte zahlen müssen statt wie derzeit ab einem Einkommen von 690 €. Er spricht sich deshalb ausdrücklich gegen eine Änderung des Paragraphen 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) aus, wonach für die Feststellung der zumutbaren Belastung nach § 90 Abs. 4 SGB VIII abweichend von § 85 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII ein Grundbetrag in Höhe von nur 83 % des zweifachen Eckregelsatzes zu berücksichtigen sei. Vielmehr ist hierbei auch künftig ein Grundbetrag in Höhe von 100% des zweifachen Eckregelsatzes zu berücksichtigen.
Begründung
Die Kindertagesstätten haben als Bildungseinrichtungen eine sehr große Bedeutung für die Förderung der Entwicklung der Kinder. Das gilt ganz besonders für Kinder aus sozial benachteiligten und einkommensschwachen Familien. Der Besuch des Kindergartens darf deshalb gerade für diese Kinder nicht daran scheitern, dass die Eltern die Elternbeiträge nicht bezahlen können.
Es ist deshalb unverantwortlich, jetzt von den Vereinbarungen im Vermittlungsausschuss zur Hartz-IV-Gesetzgebung abzuweichen und auch Eltern mit sehr geringem Einkommen mit Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten zu belasten.
Fraktionsvorsitzender