Antrag: Arbeitszeitgestaltung in niedersächsischen Krankenhäusern

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 15.2.2006
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung

1. Der Landtag stellt fest, dass mit der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zum 1.1.2004 die europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten umgesetzt wurden und durch die Übergangsfrist bis Ende 2005 insbesondere den Krankenhäusern ausreichend Zeit gegeben wurde, sich auf die geforderte Umstellung der Dienstpläne einzustellen.
2. Der Landtag kritisiert, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin diese Übergangsfrist für Krankenhäuser nochmals um ein Jahr verlängert hat. Damit werden die Krankenhäuser, die die Arbeitszeitanforderungen fristgerecht umgesetzt haben, bestraft. In Niedersachsen sind insbesondere die kommunalen Krankenhäuser von dieser Wettbewerbsverzerrung betroffen, die mit dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst vom Oktober 2005 bereits neue Arbeitszeitregelungen vereinbart haben und diese nun ab 1. Januar 2006 umsetzen. Krankenhäuser in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft können die Übergangsfrist jedoch in vollem Umfang in Anspruch nehmen und erreichen dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber öffentlichen Trägern.
3. Der Landtag stellt fest, dass die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung zudem fahrlässig die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten gefährdet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass übermüdetes, weil überarbeitetes ärztliches Personal eine große Gefahr für Patienten darstellen kann, da das Risiko, Behandlungsfehler zu begehen, steigt. Eine Arbeitszeitgestaltung, die überlange Arbeitszeiten verhindert, ist zum Schutz der Ärztinnen und Ärzte sowie der Patienten und Patientinnen deshalb schon lange überfällig.
4. Der Landtag erwartet von der für Arbeitsrecht, Tarifwesen und Arbeitsschutz zuständigen Sozialministerin, dass sie aktiv den notwendigen Umgestaltungsprozess moderiert, so dass in allen niedersächsischen Krankenhäusern schnellstmöglich Regelungen gefunden werden, die analog dem TvÖD zum Schutz von Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten eine angemessene Arbeitszeitgestaltung ermöglichen.
5. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, gegen die ins Spiel gebrachte Aufweichung der EU-Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes anzugehen.

Begründung
Der Bundesrat hatte am 25.11.05 auf Initiative Bayerns und Sachsen-Anhalts einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Übergangsregelung zur Geltung des neuen Arbeitszeitgesetzes bis Ende 2007 zu verlängern ist. Dieser Gesetzentwurf ist inzwischen von der Bundesregierung mitgetragen und vom Bundestag beschlossen worden.
Mit dieser Beschlussfassung erhalten Forderungen zur Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie des Europäischen Parlaments (2003/88/EG) eine erneute Aktualität. Mit bundesweiten Protesten mahnen die Klinikärzte eine neue europarechtskonforme Änderung bzw. Umsetzung des deutschen Arbeitszeitgesetzes /AZG) in Bezug auf die Bereitschaftszeiten in den Kliniken an. Bereits ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3.Juni 2001 bestätigte, dass ein die Anwesenheit am Arbeitsort erfordernder Bereitschaftsdienst nicht als Ruhezeit, sondern zur Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie zählt. Dieses veranlasste die damalige Bundesregierung zur Änderung des bis dahin gültigen AZG. Zum 1.1.2004 trat eine Regelung in Kraft, die den Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit des Arbeitnehmers zuordnet. Den Krankenhäusern wurde dabei eine Übergangsfrist bis zum 31.12.05 eingeräumt, in der sie von den Höchstgrenzen des AZG abweichen dürfen. Diese Übergangsfrist dienste dazu, den Krankenhäusern ausreichend Zeit einzuräumen, um die daraus resultierenden Umstellungsprobleme zu bewältigen.
Durch die nun verlängerte Übergangsfrist wird die dringend erforderliche Anpassung der Arbeitszeiten in den deutschen Krankenhäusern ein weiteres Jahr hinausgeschoben, obwohl der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Urteil vom 1.12.2005 erneut festgestellt hat, dass die Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind.
Dies gefährdet nicht nur die Gesundheit der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die der Patientinnen und Patienten, die weiterhin mit den Folgen von 30-Stunden Bereitschaftsdiensten und entsprechend übermüdeten Ärztinnen und Ärzten konfrontiert sind. Studien haben verdeutlicht, dass rund 10% der ärztlichen Behandlungsfehler in den Kliniken auf Übermüdung, Arbeitsüberlastung und personelle Unterbesetzung zurückzuführen sind. Das Berufsbild Arzt oder Ärztin im Krankenhaus ist inzwischen negativ belastet und untergräbt die Motivation der jungen Medizinerinnen und Mediziner dort zu arbeiten

Etwa 1/3 der 2.200 deutschen Krakenhäuser haben die bis zum 31.12.05 geltende zweijährige Übergangsfrist zur vollständigen Einführung des AZG genutzt und gezeigt, dass eine europarechtskonforme Ausgestaltung von Dienstplänen möglich ist. Die damalige Bundesregierung hatte zur Umsetzung Mittel in Höhe von 700 Mio € bereitgestellt, um die Erarbeitung und Umsetzung in den Häusern zu unterstützen. Diese Mittel wurden nur zum Teil abgerufen. Die nun beschlossene Übergangsregelung "belohnt" gerade diejenigen Krankenhäuser, die bislang untätig geblieben sind und sich nicht um die neue Arbeitszeitregelung bemüht haben. Sie stellt zudem einen massiven Eingriff in die Tarifverhandlungen dar, wenn die Länder als Tarifpartner sich über die Bundesratsinitiative qua Gesetz günstigere Rahmenbedingungen für die laufenden Tarifverhandlungen verschaffen.

Stellv. Fraktionsvorsitzende

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