Fehler im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2011? Nachfragen

Das Innenministerium beantwortete am 06.06.2012 die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Fehler im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2011?“ Drs. 16/1393 der Abgeordneten Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Christian Meyer. In der Antwort führte die Landesregierung zur Frage 6, einer Frage zu Verletzten durch die mit Schrauben gespickten Golfbälle im Rahmen des Castortransportes, aus, dass ihr seit dem 10.2.2012 bekannt sei, dass die Golfbälle nicht als Wurfgeschosse, sondern als „Krähenfüße“ gegen Oberleitungen eingesetzt werden sollten.

Das Innenministerium beantwortete am 06.06.2012 die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Fehler im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2011?“ Drs. 16/1393 der Abgeordneten Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Christian Meyer. In der Antwort führte die Landesregierung zur Frage 6, einer Frage zu Verletzten durch die mit Schrauben gespickten Golfbälle im Rahmen des Castortransportes, aus, dass ihr seit dem 10.2.2012 bekannt sei, dass die Golfbälle nicht als Wurfgeschosse, sondern als „Krähenfüße“ gegen Oberleitungen eingesetzt werden sollten. Bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes im Mai 2012 im Innenausschuss des Landtages und im vorläufigen Verfassungsschutzbericht 2011 waren die Golfbälle noch als Wurfgeschosse bezeichnet worden.

Bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes im Mai 2012 im Innenausschuss des Landtages wurden als Beispiele für linksextremistische Gewalt Brandanschläge auf Autos in Berlin und Hamburg genannt. Auf konkrete Nachfrage in oben genannter schriftlicher Anfrage, wie denn die Landesregierung die inzwischen erfolgten gerichtlichen Feststellungen zu den in diesen Städten bislang aufgeklärten Brandanschlägen beurteile, denen zufolge jeweils keinpolitischer Hintergrund der Taten vorliege, erklärte die Landesregierung, sie könne Autobrandstiftungen außerhalb Niedersachsens nicht beurteilen.


Wir fragen die Landesregierung vor diesem Hintergrund:

1. Warum hielt die Landesregierung und der Verfassungsschutz auch nach dem 10.2.2012 an der Darstellung der Golfbälle als Wurfgeschosse fest und wann hatte sie vor, die Öffentlichkeit über den wahren Sachverhalt zu informieren?

2. Warum wurden die Brandstiftungen aus Hamburg und Berlin als Beispiele für linksextremistische Straftaten vom niedersächsischen Verfassungsschutz genannt, obwohl dieser offenbar über keinerlei Erkenntnisse über diese Fälle verfügte?

3. Wer hat entschieden, die Golfbälle als Wurfgeschosse und die Autobrandstiftungen aus Berlin und Hamburg in den vorläufigen Verfassungsschutzbericht 2011 aufzunehmen und auf welchem Wege erfolgt eine Korrektur der Darstellungen?

 

Antwort der Landesregierung

Um Parlament und Öffentlichkeit frühzeitig über die aktuelle Entwicklung im Bereich Extremismus und Terrorismus zu informieren, geht der endgültigen Druckfassung des niedersächsischen Verfassungsschutzberichts eine Vorabfassung voraus. Sofern sich zwischenzeitlich weitergehende Erkenntnisse ergeben, ist es auf diese Weise möglich, bis zur Fertigstellung der endgültigen Druckfassung erforderliche inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Die Vorabversion kann somit gegebe-nenfalls vor Erstellung der endgültigen Druckfassung noch aktualisiert werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass - wohl versehentlich - im Fragetext nicht Drs. 16/5097,sondern fehlerhafter Weise Drs. 16/1393 genannt wird. Außerdem ist daraufhinzuweisen, dass die Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Fehler im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2011?“ vom 6. August 2012 datiert und nicht, wieebenfalls fehlerhaft im Fragetext erwähnt, vom 6. Juni 2012.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Verfassungsschutzberichtes ist das niedersächsische „Lagebild politisch motivierte Kriminalität“ des Landeskriminalamtes Niedersachsen. Für das Jahr 2011 wurde dieses Lagebild dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 28. Februar 2012 vorgelegt.

Auf Basis dieser Informationen wurde die Vorabfassung des Verfassungsschutzberichtes formuliert. Im Zusammenhang mit der zeitlich nachfolgenden Berichterstattung der Polizeidirektion Lüneburg wurden die Aussagen in der Internetveröffentlichung der Kampagne „Atomstaat stilllegen! Castor 2011 - weiträumig - unkontrollierbar - renitent“ vom 10. Februar 2012, die bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Fehler im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2011?“ vom 6. August 2012 in der Drs. 16/5097 erwähnt wurde, von der Landesregierung einer erneuten Bewertung unterzogen. Darauf wurde die für die Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht vorgesehene Sachverhaltsdarstellung aktualisiert.

Zu 2: Der niedersächsische Verfassungsschutzinformiert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in seinen Jahresberichten in erster Linie über den niedersächsischen Extremismus. Um die bundesweite Dimension bestimmter Geschehnisse zu verdeutlichen, werden in Einzelfällen auch über Niedersachsen hinausgehende Vorfälle exemplarisch aufgegriffen.

Brandstiftungen, insbesondere an Kraftfahrzeugen, mit linksextremistischem Hintergrund, sind nicht nur ein in Niedersachsen, sondern ein bundesweit zu beobachtendes Phänomen. Daher wurden entsprechende Vorkommnisse aus anderen Bundesländern in den Verfassungsschutzbericht 2011 mitaufgenommen.

Ein Teil der Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge konnte mittlerweile aufgeklärt werden, ohne dass eine politische Motivation nachgewiesen wurde. Dieses widerspricht jedoch nicht der Erkenntnis des Verfassungsschutzes, wonach es auch poliisch motivierte Brandstiftungen gegeben hat. Die Erkenntnisse über einen linksextremistischen Hintergrund stützen sich dabei auf Selbstbezichtigungsschreiben und Publikationen aus der linksextremistischen Szene, z. B. wie „radikal“, „interim“oder „prisma“, die konkrete Anleitungen zur Begehung entsprechender Straftaten enthalten.

Zu 3: Die Verfassungsschutzberichte des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sportwerden anhand der Auswertungsergebnisse von den jeweiligen Fachreferaten der Abteilung Verfassungsschutz inhaltlich vorbereitet und über den behördenüblichen Dienstweg zur Veröffentlichung freigegeben. Im Übrigen vergleiche die Ausführungen zu Frage 1.

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