Niedersächsische Beteiligung an internationalen Polizeimissionen

Internationale Polizeimissionen sind ein wichtiges Instrument ziviler Friedenspolitik. Eigentlich ist die Polizei jedoch lediglich zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung innerhalb der Bundesrepublik gesetzlich verpflicht. In den vergangenen Jahren kamen auch Tätigkeiten im Ausland hinzu.

Internationale Polizeimissionen sind ein wichtiges Instrument ziviler Friedenspolitik. Eigentlich ist die Polizei jedoch lediglich zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung innerhalb der Bundesrepublik gesetzlich verpflicht. In den vergangenen Jahren kamen auch Tätigkeiten im Ausland hinzu. Sie erfahren immer größere Bedeutung. Begründet werden die Auslandseinsätze mit der weltpolitischen Verantwortung Deutschlands zur Schaffung humanitärer Lebensbedingungen sowie zur Hilfeleistung in Krisenregionen und zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, auch zur Wahrung innenpolitischer Interessen.

Diese Auffassung ist umstritten! Deutsche Polizeibeamtinnen und –beamte haben in den vergangenen Jahren an mehr als Missionen in Namibia, Kambodscha, West-Sahara (noch BGS), Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Albanien, Kroatien, Mazedonien, Georgien, Afghanistan, Liberia, Sudan teilgenommen bzw, nehmen immer noch daran teil. Sie werden auch bei ausländischen europäischen Sportgroßveranstaltungen eingesetzt. Weitere Polizeieinsätzen werden auch im Zusammenhang mit den aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen in Libyen und anderen nordafrikanischen Ländern zum Wiederaufbau der Polizei dort diskutiert.

In einer Presseerklärung aus August 2011 forderte der GdP-Bundesvorsitzende Frank Richter: „Polizeiliche Auslandseinsätze müssen besser koordiniert werden. Die derzeitigen Strukturen im Bundesinnenministerium, der Bundespolizei sowie den Länderpolizeien sind bezogen auf die politische Verantwortung und hinsichtlich der polizeilichen Einsatzplanung und Einsatzführung unklar und ineffektiv.“



A. Entsandte Polizeibeamtinnen und –beamte

1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte hat die Landesregierung seit 1990 entsandt? Bitte schlüsseln Sie nach Jahr, Mission, Geschlecht, Alter und Dienstgrad auf!

2. Wie hoch hätte demgegenüber die Beteiligungsstärke von Niedersachsen nach dem Königsteiner Schlüssel in den einzelnen Missionen und Jahren sein sollen?

3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben sich seit 1990 für Auslandseinsätze gemeldet? Bitte schlüsseln Sie nach Jahren, Geschlecht, Alter und Dienstgrad auf!

B. Werbung und Rekrutierung

4. Wie hat die Landesregierung in den letzten drei Jahren für Auslandseinsätze geworben? Beschreiben Sie bitte das didaktische Konzept, Umfang der Werbemaßnahmen und die geschätzte Anzahl der erreichten Personen!

5. Mit welchen Maßnahmen bewirbt die Landesregierung gezielt Polizeibeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes, die dem Anforderungsprofil der EU bzw. der UN entsprechen?

6. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte mit in Auslandsmissionen einzubeziehen?

7. Mit welchen materiellen und immateriellen Anreizen wirbt die Landesregierung für Auslandseinsätze?


C. Auswahl

8. Wie sehen Curriculum, Dauer, Methoden sowie die Auswahl der Dozenten des länderspezifischen Eignungsauswahlverfahrens aus?

9. Auf welchen Gebieten werden die Polizeibeamtinnen und -beamten geprüft?

10: Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlverfahren seit Bestehen durchlaufen?

11. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben seit Bestehen das Eignungsauswahlverfahren bestanden? Bitte schlüsseln Sie nach Alter, Geschlecht und Dienstgrad auf!

12. Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert?

13. Wurde das Eignungsauswahlverfahren irgendwann an veränderte Anforderungen angepasst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und wie?

14. Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes, denen im Basistraining die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde, trotzdem entsandt wurden? Wenn ja, in welchen Fällen und auf Grund welcher Beweggründe ist das erfolgt?

D. Begleitung und Kontakt zur entsendenden Dienststelle

15. Wie kompensiert die Landesregierung den Personalausfall während der Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamte?

16. Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Auslandseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

17. Stellt die Landesregierung zusätzliches Personal ein, um die Vakanz während des Auslandseinsatzes zu überbrücken? Wenn nein, warum nicht?

18. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um etwaige Probleme der im Auslandseinsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten mit den in der Dienststelle verbleibenden Kolleginnen und Kollegen zu erörtern und zu lösen?

E. Psychologische und Seelsorgerische Betreuung vor, während und nach dem Auslandseinsatz

19. Wie werden die von Ihnen entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?

20. Wie wurden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?

21. Wie garantiert die Landesregierung, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen für diese spezielle Aufgabe im nötigen Umfang qualifiziert sind?

22. Ob und wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre entsendende Dienststelle während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt und wie unterstützt die Landesregierung das Kontakthalten?

23. Wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizeibeamtinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen?

24. Wird die Nachsorge evaluiert? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht?

 

F. Karrieremöglichkeiten

25. Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt?

26. Werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen optimal einsetzen können? Wenn ja, wie werden diese ermittelt und welche Art von Stellen waren dies? Wenn nein, warum nicht?

27. Wie hoch war der Anteil an Polizeibeamtinnen und –beamten, die nach ihrem Auslandsaufenthalt befördert wurden und wann genau erfolgte die Beförderung nach Rückkehr aus dem Auslandseinsatz?

28. Beabsichtigt die Landesregierung, den Auslandsaufenthalt als Beförderungskriterium in die Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei mit aufzunehmen? Wenn ja, wie ist der derzeitigen Sachstand? Wenn nein, warum nicht?

29. Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten ein Rückkehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Posten? Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten? Wenn nein, warum nicht?

30. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, das Renteneintrittsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und -beamte zu senken?

31. Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten nach ihrer Rückkehr vom Innenminister empfangen und/oder ausgezeichnet? Wenn ja, wie viele Polizeibeamtinnen und –beamten wurden bisher ausgezeichnet? Wenn nein, warum erfolgt kein Empfang oder Auszeichnung?

32. Gibt es für heimgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte ein Vorspracherecht beim Polizeipräsidenten in Angelegenheiten, die ihre Entsendung betreffen? Wenn nein, warum nicht?

33. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um rückgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren?

34 Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und -beamten eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle? Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer? Wenn nein, warum nicht?

35. Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte Ihres Landes im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen?

G. Synergie

36. Wie werden durch die Landesregierung die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr ausgewertet?

37. Wie werden durch die Landesregierung die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbene Kenntnisse und Erfahrungen verwendet? Falls nicht, warum nicht?

H. Bund-Länder-Zusammenarbeit

38. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze?

39. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Internationale Polizeimissionen (AG IPM)?

40. Wie bewertet die Landesregierung die Weitergabe von Informationen durch die AG IPM?

41. Betrachtet die Landesregierung die Unterstützung durch die AG IPM als hinreichend? Wenn ja, wie kommen Sie zu dieser Einschätzung? Wenn nein, wo sehen sie Nachbesserungsbedarf?

42. Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Landesregierung aufgrund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Auslandsmissionen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizeibeamtinnen und -beamte für Auslandsmissionen stellen zu können?

 

 

Antwort der Landesregierung (pdf - Ab Seite 4)

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