Kleine Anfrage:Wie sind die Zustände der Unterkünfte für Werkvertragsarbeiter in Niedersachsen?

Am 29.01.2019 hat die Stadt Cloppenburg laut Medienberichten nur die lokale Presse zu einer Besichtigung einer Unterkunft für Wanderarbeiter zugelassen. Dabei ging es um die Wohnunterkunft, in der auch der im Dezember an TBC verstorbene Wanderarbeiter untergebracht war. Der NDR erhielt von diesem Termin Kenntnis. Ihm wurde jedoch unter Berufung auf das Hausrecht der Zugang zu dem ehemaligen Hotel in Cloppenburg untersagt.
Ebenso wurde der Mitarbeiterin der mobilen Beratungsstelle des Landes Niedersachsen der Zugang zum Gebäude untersagt.
Vorher berichtete die NWZ am 28.01.2019 zu dem Thema. Laut eigenen Aussagen sei die Stadtverwaltung ihren Kontrollpflichten nachgekommen, und es gebe keine bekannten Probleme mit Unterkünften von Wanderarbeitern in der Stadt Cloppenburg:
„‚Fakt ist, dass jedenfalls in der Stadt Cloppenburg keine katastrophalen hygienischen Zustände in den der Stadt bekannten Unterkünften für Werkvertragsarbeiter festzustellen sind‘, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung der Cloppenburger Stadtverwaltung. (…) Ein kausaler Zusammenhang zwischen den Hygienezuständen in der Einrichtung an der Löninger Straße und dem Todesfall bestehe nicht, sagt die Stadtverwaltung. Bereits seit 2013 führe eine ‚Task-Force‘ der Stadtverwaltung regelmäßig unangemeldete Kontrollen in Unterkünften für Werkvertragsarbeiter durch. Auch Hinweisen, die durch die Bevölkerung, Politik oder durch Rathauskollegen eingingen, werde unverzüglich nachgegangen.“

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