Kleine Anfrage :Wofür wird die Landesregierung die Mittel aus der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ verwenden?

 

Die Mittel der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ stammen aus der ersten Altenpflegeum-lage und dürfen gemäß § 2 des Gesetzes über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ ausschließlich zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft in der Altenpflege und zur Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass sie beispielsweise als Anschubfinanzierung des zukünftigen Landesfonds für die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz verwendet werden.
Ausweislich eines Gesetzentwurfes, der sich derzeit in der Verbandsbeteiligung befindet, plant die Landesregierung, das Stiftungsvermögen in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln, sodass das Stiftungsvermögen der Zweckbestimmung des § 2 zur Verfügung steht.

Zurück zum Pressearchiv