Kleine Anfrage:Wird die Existenz von Schulen in freier Trägerschaft gefährdet, indem die Beurlaubungen von beamteten Lehrkräften zum Einsatz in Ersatzschulen nicht verlängert werden?

Nach § 152 NSchG können Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen für bestimmte Zeit zum Dienst an Ersatzschulen beurlaubt werden. Zum Dienst an Förderschulen kann dies auch unter Fortzahlung der Bezüge geschehen. In diesem Fall werden die fortgezahlten Bezüge auf die Finanzhilfe des Landes für die Ersatzschule angerechnet.
Beurlaubte Lehrkräfte stellen einen nicht unerheblichen Anteil der Lehrerschaft vieler Schulen in freier Trägerschaft. Sie sind deshalb für die Unterrichtsversorgung dieser Schulen unverzichtbar. Beurlaubungen sind immer befristet, aber in der Vergangenheit konnten sich die Schulen in freier Trägerschaft in der Regel darauf verlassen, dass diese Befristungen bei Bedarf verlängert wurden.
Im August dieses Jahres wurde den Schulen in freier Trägerschaft ein Schreiben bekanntgegeben, demzufolge die Dauer der Beurlaubung grundsätzlich auf sechs Jahre festgelegt und eine einmalige Verlängerung um drei Jahre zugelassen werden sollte. Nur in begründeten Einzelfällen sollte eine Beurlaubungshöchstdauer von neun Jahren überschritten werden dürfen. Verwiesen wird in diesem Schreiben auf einen Projektbericht der NLSchB zur „Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft“, in dem eine Begrenzung der Beurlaubungsdauer empfohlen wurde. Dieser Projektbericht ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.
Eine Beschränkung der Beurlaubungsdauer auf in der Regel höchstens neun Jahre würde einzelne Schulen in freier Trägerschaft in ihrer Existenz gefährden. So sind sechs der insgesamt 15 Lehrkräfte der Schule „am Deich“ in Leer, einer Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung, beurlaubte Lehrkräfte aus öffentlichen Schulen. Bei allen diesen sechs Lehrkräften läuft die Beurlaubung im kommenden Jahr aus. Wenn diese Beurlaubungen dann nicht verlängert werden würden, würden ca. 35 % der Lehrerstunden entfallen. Das Unterrichtsangebot für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt motorische und körperliche Entwicklung könnte dann nicht aufrechterhalten werden. Die nächstgelegenen Förderschulen mit diesem Förderschwerpunkt sind jedoch ca. 35 km (Aurich) bzw. ca. 70 km (Meppen) entfernt. Zugleich würde im Primarbereich die modellhafte enge Kooperation mit der Grundschule Bingum und damit die weitere Existenz der GS Bingum/Stadt Leer möglicherweise gefährdet.
Erschwert wird die Situation für die Schule „am Deich“ dadurch, dass aktuell aufgrund der unklaren Auslegung und Anwendung der neuen Regelungen eine Verunsicherung eingetreten ist, die in dem Maße zunehmen wird, in dem keine zeitnahen Entscheidungen durch die Landesschulbehörde getroffen würden. Verlängerungsanträge für die Beurlaubung müssten erst ein halbes Jahr vor Ablauf gestellt werden, und ein Bescheid ist in der Regel erst im April oder Mai zu erwarten. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Planung und damit Sicherung des Schulstandorts zum kommenden Schuljahr kaum noch möglich. Die Schule „am Deich“ hat aus diesem Grund bereits Ende Oktober 2018 die entsprechenden Beurlaubungsanträge an die Landesschulbehörde eingereicht, um möglichst schnelle konkrete Klärung herbeizuführen.

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