Kleine Anfrage:Wie wirkt sich das Pflegestärkungsgesetz III auf den Eigenanteil pflegebedürftiger Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen aus?

Einem Artikel der Lüneburger Landeszeitung vom 17.11.2018 zufolge steigen die Zuzahlungen in mehreren stationären Pflegeinrichtungen zum 01.01.2019 teilweise deutlich an, in einem Fall sogar um über 30 %. Grund sind demnach die Vorgaben des Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III), das bessere Pflegepersonalschlüssel und eine tarifliche Bezahlung für Pflegekräfte vorsieht.
Die gesetzlichen Pflegeversicherungen zahlen für eine stationäre Versorgung je nach Pflegegrad zwischen 125 und 2 005 Euro pro Monat. Darüber hinaus anfallende Kosten, insbesondere die sogenannten Hotelkosten, sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu erbringen. Der Eigenanteil variiert je nach Heim und Region. Im Bundesdurchschnitt betrug der Eigenanteil zuletzt 1 831 Euro.
Der Lüneburger Landeszeitung zufolge werden die zusätzlichen durch das PSG III entstehenden Kosten vollständig auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt. Können pflegebedürftige Menschen diese Kosten nicht selbst aufbringen, werden zunächst die Angehörigen und schließlich die Sozialämter herangezogen.

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