Kleine Anfrage:Wer wird in Niedersachsen von der Öffnungsklausel bei der Impfreihenfolge Gebrauch machen können?

Die Ständige Impfkommission hat in ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung nachträglich eine Öffnungsklausel eingefügt, um auch Menschen vorrangigen Zugang zur Impfung zu verschaffen, die nicht ausdrücklich bei den priorisierten Gruppen genannt sind, gleichwohl aber einem „nachvollzieh-baren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko“ (vgl. Epidemiologisches Bulletin 5/2021) ausge-setzt sind, z. B. aufgrund des Berufes. Für die Umsetzung der STIKO-Empfehlungen sind die Bun-desländer zuständig.

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