Mündliche Anfrage mit Antwort:Vertritt die Band „Frei.Wild“ jugendgefährdende Inhalte?

Die Band „Frei.Wild“ tritt am 29. November 2013 in Hannover auf. Wie aus Presseberichten (Die Zeit vom 10. Mai 2012, „Die neue Reichskapelle“; Süddeutsche Zeitung vom 22. Februar 2012, „‚Ich dulde keine Kritik an diesem heiligen Land“’) zu entnehmen ist, wird die Band dem „Identitätsrock“ zugerechnet, einer musikalischen Richtung, die u. a. auch das neonazistische Milieu anspricht.

Die Band „Frei.Wild“ tritt am 29. November 2013 in Hannover auf. Wie aus Presseberichten (Die Zeit vom 10. Mai 2012, „Die neue Reichskapelle“; Süddeutsche Zeitung vom 22. Februar 2012, „‚Ich dulde keine Kritik an diesem heiligen Land“’) zu entnehmen ist, wird die Band dem „Identitätsrock“ zugerechnet, einer musikalischen Richtung, die u. a. auch das neonazistische Milieu anspricht. „Frei.Wild“ wird vorgeworfen, in den Liedtexten nationalistische und völkische Ideen zu propagieren, Gewalt zu verherrlichen und, so der Politikwissenschaftler Günther Pallaver von der Universität Innsbruck, eine „Blut-und-Boden-Ideologie“ zu besingen.

Im Zuge der öffentlichen Diskussion um die Texte der Band wurde die Nominierung der Band für den Musik-preis ECHO zurückgezogen. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat bereits eine Prüfung auf Indizierung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) veranlasst.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Inhalte der Liedtexte der Band Frei.Wild in Bezug auf eine mögliche Jugendgefährdung, und welche Bedeutung hat die Band für die rechtsextreme Szene?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Initiative aus Thüringen, eine Indizierung der Liedtexte prüfen zu lassen?

3. Unterstützt die Landesregierung die Initiative aus Thüringen, die Liedtexte der Band von der BPjM auf jugendgefährdende und gewaltverherrlichende Inhalte überprüfen zu lassen?

 

Antwort des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration


Ein zentrales Anliegen des Jugendmedienschutzes ist der Schutz von Minderjährigen vor den Gefährdungen durch Tonträger, die extremistische Positionen propagieren. Dagegen gilt es sowohl durch Aufklärung und Erziehung als auch straf- und ordnungsrechtlich vorzugehen. Zu den restriktiven Maßnahmen zählen die strafrechtliche Verfolgung sowie die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien, die Vertriebs- und vor allem Werbebeschränkungen nach sich ziehen.

Die Entscheidung über eine Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien trifft gemäß § 17 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Ein Verfahren bei der BPjM kann auf zwei Wegen zustande kommen:

1. durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist (vor allem die obersten Landesjugendbehörden, Landesjugendämter und Jugendämter - § 21 Abs. 2 JuSchG),
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2. auf Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe (§ 21 Abs. 4 JuSchG), wenn die BPjM die Durchführung des Verfahrens im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält.
Antragsberechtigt sind in Deutschland rund 800 Stellen bzw. mehrere Hunderttausend Personen.

In Bezug auf die Band „Frei.Wild“ liegen der Landesregierung folgende Erkenntnisse vor:
Der Musikstil der deutschsprachigen Rockband aus Brixen/Südtirol wird in der Musikszene dem sogenannten Deutschrock zugeordnet. In diversen Presseberichten wird „Frei.Wild“ darüber hinaus dem Genre des in der Neonazi-Szene verbreiteten Identitätsrock zugeordnet. Die Texte handeln häufig von Lebens- oder Alltagserfahrungen und dem Umgang mit Rückschlägen und Niederlagen. Daneben hebt die Band in ihren Liedern ihre enge Verbundenheit mit Südtirol/Italien hervor. Nach Ansicht von Kritikern wird in Texten auch nationalistisches Gedankengut propagiert.

Die Band selbst versteht sich als unpolitische Musikgruppe und hat in diesem Sinne mehrfach in Interviews und bei Konzerten dazu Stellung genommen. Zudem distanziert sich „Frei.Wild“ u. a. auf der eigenen Website vom Rechts- und Linksextremismus.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:
Die Südtiroler Band „Frei.Wild“ wird im Verbund der Verfassungsschutzbehörden als nicht rechts-extremistisch eingestuft. Die Liedtexte betonen zum Teil zwar die nationale Identität, überschreiten aber derzeit nicht die Schwelle zum Rechtsextremismus. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in der Fangemeinde der Band auch Rechtsextremisten befinden. Ungeachtet dessen werden eine mögliche Entwicklung der Band, ihre Veröffentlichungen sowie Berichte über ihre öffentlichen Auftritte von den Verfassungsschutzbehörden aufmerksam verfolgt.

Aus Sicht des Jugendmedienschutzes haben aktuelle Prüfungen zahlreicher Liedtexte der Band ganz überwiegend keine Anhaltspunkte für eine mögliche Jugendgefährdung ergeben. Lediglich hinsichtlich des Liedes „Rache muss sein“ aus dem Album „Eines Tages“ aus dem Jahr 2002 wurde eine Überprüfung durch die BPjM für erforderlich gehalten.
Das hierzu vom Land Thüringen am 18. November 2013 beantragte Verfahren auf Indizierung des Titels wurde jedoch von der BPjM eingestellt, nachdem der Link zu dem Song im Internet entfernt wurde. Der Indizierungsantrag bezog sich ausschließlich auf den im Internet veröffentlichten Text. Das Land Thüringen beabsichtigt nun, bezüglich der CD erneut einen Indizierungsantrag bei der BPjM zu stellen.

Zu 2 und 3:
Die Initiative des Landes Thüringen, die CD mit dem o. g. Lied auf eine mögliche Indizierung prüfen zu lassen, wird vom Land Niedersachsen ausdrücklich befürwortet. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen.

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