Versalzung der Ems durch Flussausbau – Haben an der Ems die Eingriffe der letzten 20 Jahre die Grenzen des Vertretbaren überschritten?

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen nicht nur die Eingriffe in die Flusssysteme bezahlen, sondern auch noch für die dadurch ausgelösten schädlichen Folgen für die Landwirtschaft und die gesamte Region aufkommen.

Nach Presseberichten droht der Landkreis Leer damit wegen des hohen Salzgehaltes der Ems die Zuwässerung zum Grabensystem mit Emswasser in Westoverledingen „Deichacht Kloster Muhde“ zu verbieten. Die Landwirte der Emsregion füllen in Trockenzeiten die Grabensysteme der Viehweiden mit Flusswasser der Ems auf, um ein Trockenfallen der Gräben zu verhindern und um Tränkewasser für das Vieh zur Verfügung zu haben. Messungen der Wasserbehörde des Landkreises hatten ergeben, dass in den Sommermonaten der Salzgehalt in den Gräben Werte von bis zu 6000 Mikrosiemens erreiche und damit weit über den festgelegten Richtwerten für Tränkewasser liege. Auch das Rheiderland, ein Feuchtgebiet mit über 8000 ha Fläche (Natura 2000) und eines der bedeutendsten Rast- und Brutgebiete Norddeutschlands ist davon möglicherweise betroffen. Die Ursache liege im steigenden Salzgehalt der Ems. Das NLWKN führt laut Presse den steigenden Salzgehalt des Emswassers auf den Ausbau der Ems und die Soleeinleitungen aus dem Kavernenbau bei Jemgum und Nüttermoor zurück. Es gibt ebenfalls Hinweise darauf, dass auch im von der Stadt Emden genutzten Trinkwassergewinnungsgebiet in Moormerland-Tergast die Versalzungswerte ansteigen.

Gerade kleine Deichachten wie die Muhder Deichacht und Wasserverbände im Rheiderland können nicht ohne Unterstützung Maßnahmen zum Ausgleich für versalzenes unbrauchbares Flussund Grundwasser umsetzen. Sie sind zudem nicht in der Lage für Schäden durch die Nutzung von Wasser mit zu hoher Salzbelastung zu haften.

Die zunehmende Versalzung von Grund- und Oberflächenwasser als Folge von ständigen Flussvertiefungen und Ausbauten ist auch an der Weser, in der Wesermarsch und an der Elbe im Alten Land zu einem solchem Problem angewachsen, dass durch massive wasserbauliche Maßnahmen, das geplante Anlegen von Süßwasserspeichern an der Elbe und die geplante Zuleitung von unversalzenem Weserwasser aus dem Flussoberlauf die Versorgung der Landwirtschaft mit Süßwasser sichergestellt werden soll. Die Umsetzung des sogenannten Generalplans Wesermarsch soll nach neuesten Schätzungen ca. 86 Millionen Euro kosten, an der Elbe sind bisher Maßnahmen in einem Umfang von 20 Millionen Euro vertraglich vereinbart worden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen also nicht nur die Eingriffe in die Flusssysteme bezahlen, sondern auch noch für die dadurch ausgelösten schädlichen Folgen für die Landwirtschaft und die gesamte Region aufkommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchem Umfang in Abhängigkeit von Flussausbaumaßnahmen und dem Bau des Sperrwerks hat sich seit 1990 die Brackwasserzone der Ems landeinwärts verschoben bzw. sind die Salzgehalte des Emswassers an den niedersächsischen Mess-Stellen angestiegen?

2. Welche Kompensationsleistungen für die Landwirtschaft oder andere Nutzer wurden in Planfeststellungsbeschlüssen zur Anfassung der Fahrrinne der Ems (Fahrrinnenvertiefungen und/oder Kurvenbegradigungen) bzw. im Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb des Emssperrwerks für den Fall festgelegt, dass es in Folge der Maßnahmen zur Ausweitung der Brackwasserzone bzw. zum Anstieg des Salzgehaltes im Flusswasser der Ems kommen sollte?

3. Wie unterstützt die Landesregierung aktuell die Deichachten und die Landwirte bzw. wie wird die Landesregierung durchsetzen, dass mögliche Kosten und sonstige Nachteile für die Landwirtschaft in der Emsregion, die durch die Versalzung des Flusswassers bzw. die Ausweitung der Brackwasserzone verursacht werden, von den Nutznießern des Ausbaus der Ems getragen werden und nicht wieder die Allgemeinheit – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – dafür aufkommen müssen?

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