Kleine Anfrage:Verklappungen von Elbe-Schlick vor Cuxhaven geht weiter: Hat die Landesregierung ihr Einvernehmen erteilt?
Abhängig von der Tide ist die Unterelbe bis Hamburg nun für Schiffe mit bis zu 14,50 m Tiefgang passierbar, tidenunabhängig mit 13,50 m Tiefgang. Nach Abschluss der Vertiefung stehen nun fort-laufende Unterhaltungsbaggerungen an, um die Solltiefen zu erhalten.
Die Cuxhavener Nachrichten berichten am 22.01.2021 über Kritik des NABU: „Umweltschützer ver-muten, dass die vertiefte Fahrrinne ihren Tribut fordert; Sedimente würden danach von den steilen Böschungen in die vertiefte Fahrrinne abrutschen. Das habe wiederum verstärkte Baggertätigkeit zur Folge.“ Demnach werde derzeit gebaggert wie nie zuvor: „Es seien aktuell allein drei Großraumbag-ger in der sogenannten hamburgischen Delegationsstrecke der Unterelbe bzw. direkt im Hafengebiet tätig. Laut seinen Informationen müssten dort 500 000 m³ Sediment gebaggert werden. Für Cuxhaven sei insbesondere tragisch, dass die drei Großraumbagger aus dem Hamburger Raum mit Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes etwa 12 km unterhalb von Cuxhaven am Rande des Fahrwassers auf dem ‚Neuen Lüchtergrund‘ verklappen. Der vierte Bagger werde im Cuxhavener Unter- und Außenelbebereich eingesetzt. Verklappt wird zwischen Scharhörn Nord und Neuwerk. Schroh vermutet, dass die im Elbemündungsgebiet liegende Klappstelle bei der Tonne E 3 als bisherige ‚Deponie‘ für das Hamburger Baggergut ihre maximale Aufnahmekapazität erreicht habe. Angesichts des angrenzenden Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer stelle sich laut NABU die Frage, warum diese Verklappungen trotz der in dem Sediment enthaltenen Schadstoffe vom Bund genehmigt worden seien.“
Auf die Kleine Anfrage zur kurzfristigen Beantwortung von Stefan Wenzel und Eva Viehoff (GRÜNE) in der Drucksache 18/8593 antwortete die Landesregierung zuletzt im März 2021 (Drs. 18/8743): „Die Landesregierung sieht aber die Verbringung von Feinsediment, insbesondere aus dem Hafen-bereich Hamburg, zum Neuer Lüchtergrund kritisch. Vor dem Hintergrund der befürchteten nachtei-ligen Auswirkungen auf die Wattenbereiche im Raum Cuxhaven hat die Landesregierung mit den Bundesbehörden vereinbart, diese Auswirkungsprognose zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen. Hierüber wird im Einzelnen noch verhandelt. Der Bund hat zugesagt, die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein dabei eng einzubeziehen. Ob und unter welchen Bedingungen das Land Nieder-sachsen sein Einvernehmen zu künftigen Umlagerungsmaßnahmen, insbesondere zur Verbrin-gungsstelle Neuer Lüchtergrund, erteilen kann, hängt von den Ergebnissen der neuen Auswirkungs-prognose ab und wird von der Landesregierung kritisch gesehen.
Was die Planungen der Hamburg Port Authority zur Verklappung von Hafenschlick bei Scharhörn anbelangt, lehnt die Landesregierung das Vorhaben komplett ab, da Schäden für das Ökosystem im Bereich der Elbmündung zu befürchten sind. Nach Auffassung der Landesregierung ist anzunehmen, dass in dem von der Freien und Hansestadt Hamburg erwogenen Verbringungsgebiet bei Scharhörn aufgrund der dort bestimmenden Sedimenttransportwege keine Lagestabilität für das zu verbrin-gende Material erreicht werden kann. Daher sind kurzfristig und andauernd Verdriftungen von schad-stoffbelastetem Feinsediment aus dem Hamburger Hafen in die angrenzenden küstennahen Gebiete nicht auszuschließen. Hiervon wären insbesondere die niedersächsischen Gemeinden im Bereich der Unterelbe und der Außenweser betroffen. Dies ist nicht akzeptabel.“