Kleine Anfrage:Unterrichtungen nach Artikel 25 zu den Corona-Verordnungen

Zwischen dem 18. März und zuletzt dem 19. Mai 2020 hat die Landesregierung mehrere Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 erlassen.

Gemäß Artikel 25 NV ist die Landesregierung verpflichtet, den Landtag über die Vorbereitung von Verordnungen frühzeitig und vollständig zu unterrichten, soweit es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht.

Die Arbeit der Landesregierung an der Bewältigung der Corona-Krise soll durch diese Anfrage nicht behindert oder erschwert werden. Soweit die Beantwortung der Fragen vor diesem Hintergrund nicht innerhalb der üblichen Frist erfolgen kann, erwarten die fragenden Abgeordneten eine entsprechende Rückmeldung durch die Landesregierung.

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