Unbegründeter SEK-Einsatz in Rohrsen?

DIE HARKE berichtete am 30.08.2012 über den Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Rohrsen/Landkreis Nienburg. Demnach stürmten die Polizisten auf der Suche nach einem 22-jährigen Unfallfahrer das Haus der Familie der Schwester des Gesuchten.

DIE HARKE berichtete am 30.08.2012 über den Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Rohrsen/Landkreis Nienburg. Demnach stürmten die Polizisten auf der Suche nach einem 22-jährigen Unfallfahrer das Haus der Familie der Schwester des Gesuchten. Zu dem Zeitpunkt befanden sich lediglich die Mutter und ihre drei kleinen Kinder im Haus. Dem Bericht zufolge wurden die Mutter und ihre Kinder mittels einer Laser-Zielvorrichtung bedroht. Der Mutter wurde die Möglichkeit verwehrt, ihre Kinder selbst aus dem Haus zu bringen und diese zu beruhigen. Die Haustür wurde massiv beschädigt. Den Angaben der Frau zufolge wurde sie von den Beamten auch verbal beleidigt und bedroht. Demnach sagten diese: „Wir kommen wieder - und es wird immer schlimmer. Wir kommen nachts.“ Auf die Frage nach einer Entschädigung für die entstandenen Schäden wurde ihr von der Polizei beschieden, sie solle sich an ihren Bruder wenden. Den Angaben der Mutter zufolge sind die Kinder infolge des SEK-Einsatzes massiv verängstigt und verunsichert.

Die Mutter gab an, mit ihrem Bruder schon seit Längerem keinen Kontakt mehr zu haben. Unklar ist, aufgrund welcher Tatsachen dieser Polizeieinsatz angeordnet wurde.

1. Aufgrund welcher Verdachtsmomente oder welches richterlichen Beschlusses wurde der oben beschriebene SEK-Einsatz durchgeführt, und wer ordnete diesen Einsatz an?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Drohung beteiligter Beamter, „wiederzukommen“ und „es wird immer schlimmer“?

3. Werden die konkrete Durchführung des Einsatzes, insbesondere die Drohungen, für die beteiligten Beamten dienstrechtlichen Konsequenzen haben, gegebenenfalls welche?

4. Teilt die Landesregierung die Auffassung der beteiligten Beamten, für Entschädigungszahlungen sei der Bruder der Betroffenen verantwortlich?

5. Wird es Entschädigungen für die Familie geben? Wird dabei auch die erlittene psychische Beeinträchtigung berücksichtig werden?

6. Wird es eine Entschuldigung seitens der Polizei bei der betroffenen Familie geben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Regelungen bestehen bei SEK-Einsätzen bezüglich des Schutzes anwesender Kinder?

8. Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es insbesondere für die Kinder zur Verarbeitung des Erlebten?

9. Wie will die Landesregierung Kindern, die diese Art von SEK-Einsätze erleben, ein positives Polizeibild vermitteln?

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